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Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem Jahr 2018 sind Behörden des Landes Brandenburg gesetzlich verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, Gerichten oder anderen Behörden zu eröffnen (vgl. § 3 Abs. 1, 4 BbgEGovG (Brandenburgisches E-Government-Gesetz)).

Als sicheren Übermittlungsweg für den elektronischen Rechtsverkehr sieht das Gesetz (§ 3 Abs. 1, 3, 4 BbgEGovG, § 3a Abs. 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)) mehrere Möglichkeiten vor, so etwa das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die De-Mail und die elektronische iD-Funktion des Personalausweises.

Die Wahl zumindest eines sicheren Übertragungsweges stellt das Gesetz in das Ermessen der Behörden. Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bietet das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) an.

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Seit dem 01. Januar 2022 können dem Landesamt für Bauen und Verkehr elektronische Dokumente durch das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zugeleitet werden bzw. von dort an Dritte übermittelt werden.

Das besondere elektronische Behördenpostfach ist für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr von Behörden mit Gerichten, mit anderen Behörden, aber auch mit Dritten, d.h. mit Antragstellerinnen und Antragstellern, Bürgerinnen und Bürgern (über das elektronische Bürgerpostfach – kurz eBO), Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (über das besondere elektronische Anwaltspostfach – kurz beA) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts geschaffen worden. 

Von einem elektronischen Bürgerpostfach oder einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach aus können grundsätzlich elektronische Dokumente dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) des LBV übersandt werden.

Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Weil es für Behörden grundsätzlich nur ein beBPo pro Behörde geben kann, ist auch im LBV ein besonderes elektronisches Behördenpostfach für alle Abteilungen vorgesehen, also auch für die Abteilung 4, die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).

Die Nutzer-iD des Landesamtes für Bauen und Verkehr lautet:

DE.Justiz.b48ae689-13f2-4612-ae42-708e33555139.9ed3

 

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Mit der Verwendung Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschreiben Sie ein elektronisches Dokument und bestätigen, dass Sie Unterzeichnende:r des Dokumentes sind. Die zentrale E-Mailadresse für den Zugang qualifiziert signierter Dokumente im LBV lautet:

Post-QES@LBV.Brandenburg.de

Alle personenbezogenen E-Mail-Adressen von Angestellten des Landesamtes für Bauen und Verkehr und E-Mail-Kontaktformulare ohne qualifizierte elektronische Signatur stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung auf elektronische Nachrichten aus den persönlichen Postfächern von Angestellten des LBV antworten.

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die gewünschte Empfängerin bzw. den gewünschten Empfänger an. Ihre E-Mail kann mit dieser Angabe schneller weitergeleitet werden. Über den Eingang Ihrer Nachricht im Rahmen des rechtswirksamen elektronischen Rechtsverkehrs werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Technische Rahmenbedingungen:

  • Das Zertifikat muss von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) stammen.
  • Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
  • Die Dokumente müssen mit Microsoft Office 2016 Standard-Produkten oder Adobe Reader lesbar sein.
  • Dateien, die als selbstextrahierende *.exe Dateien umgewandelt wurden oder die automatisierten Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros, *.bat) enthalten, werden nicht angenommen.
  • Jedes Dokument ist separat zu signieren.
  • Die E-Mail darf die Größe von 10 Megabyte (MB) nicht überschreiten.
  • Verschlüsselte E-Mails und Dokumente werden nicht bearbeitet.

 

 

Kontakt

Sachgebiet Informationstechnik

  03342 4266-1120