Verkehr
Der Verkehr auf unseren Straßen, Schienen und Wasserwegen ist ein komplexer und wichtiger Faktor, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten sowie für die Entwicklung des Landes Brandenburg.
Wir übernehmen Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für öffentliche Bundes- und Landesstraßen und für spurgebundene Verkehre im Land Brandenburg. Wir erteilen Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser. Unsere Fachleute bearbeiten u. a. Betriebsgenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Linien- und Reisebusverkehr bis hin zu Genehmigungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen. Bei den Straßenausbaubeiträgen sorgen wir dafür, dass das Land Brandenburg an Stelle der Straßenanlieger:innen vollumfänglich für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommt.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso für die Anerkennung von Prüfingenieuren und -ingenieurinnen und Sachverständigen im Kfz-Wesen, Fahrlehrerprüfungen, für Ausnahmegenehmigungen von Bau- und Betriebsvorschriften, von Überschreitungen zulässiger Abmaße an Fahrzeugen sowie für schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich.
Darüber hinaus prüfen und bewilligen wir Fördermittel für Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienengüterinfrastruktur (SGV), sowie seit dem Jahr 2021 auf Basis neuer Richtlinien für Lastenfahrräder. Wir bewilligen Zuweisungen für konsumtive und investive Ausgaben in den kommunalen übrigen ÖPNV. Neu hinzu kam der ÖPNV-Rettungsschirm. Die dabei bewilligten Mittel trugen zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebotes während der Corona-Pandemie bei.