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Lastenfahrräder

Informationen zum Verkaufsstopp und Rückrufaktion von Babboe Lastenfahrrädern finden Sie weiter unten (unter "Weitere Informationen").

Lastenradförderung startet in die 4. Runde

Darstellung von Lastenfahrrädern (© LBV) Bild vergrößern  

Auch in diesem Jahr förderte das Land Bandenburg die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder ohne E-Motor.
  • Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder mit E-Motor
  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger mit oder ohne E-Motor

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende / Selbstständige

Wie hoch ist die Förderung?

Die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantriebwird im Regelfall mit einer Förderung von bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit von bis zu 80 Prozent.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
  • für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
  • für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Wie beantrage ich die Förderung?

Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Sollten Unterlagen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen anschließend zeitnah nach.

Da aufgrund begrenzter Finanzmittel eventuell nicht alle Förderanträge positiv beantwortet bzw. beschieden werden können, wurden die unten verfassten Kriterien zur Auswahl festgelegt. Der Zeitpunkt des Antragseingangs -solange innerhalb des Förderzeitraums bis zum 07.04.2024- ist dabei kein Kriterium für die Förderung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung abgestimmt. Mit einer Entscheidung über die Bewilligung ist ab Mai zu rechnen.

Eine Förderung von Lastenfahrrädern und -anhängern, welche durch Leasing, Mietkauf oder Ratenkauf finanziert werden, ist leider nicht möglich.

Warten Sie mit dem Kauf des Fördergegenstandes (Fahrrad oder Anhänger) unbedingt bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.

Weitere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen. Bei Fragen schauen Sie bitte bei den "Häufig gestellten Fragen FAQs" (siehe unten) nach und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig. Über die Fortführung der Lastenfahrradförderung wird im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 vom Gesetzgeber entschieden.

Kontakt

Dezernat 22
ÖPNV-Förderung

  Lastenrad@LBV.Brandenburg.de

Frau Bardeleben

  03342 4266-2213

Frau Dörfler

  03342 4266-2216

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen (FAQs)