Lastenfahrräder
Informationen zum Verkaufsstopp und Rückrufaktion von Babboe Lastenfahrrädern finden Sie weiter unten (unter "Weitere Informationen").
Lastenfahrradförderung 2024
(Stand: 04.06.2024)
Auch in diesem Jahr förderte das Land Bandenburg die Anschaffung von Lastenfahrrädern, der Antragszeitraum ist am 09.04.2024 ausgelaufen. Anträge können im Jahr 2024 nicht mehr gestellt werden.
Sollten bei den bereits gestellten Anträgen/Mittelabrufen Unterlagen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen anschließend zeitnah nach.
Eine Förderung von Lastenfahrrädern und -anhängern, welche durch Leasing, Mietkauf oder Ratenkauf finanziert werden, ist leider nicht möglich.
Warten Sie mit dem Kauf des Fördergegenstandes (Fahrrad oder Anhänger) unbedingt bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.
Weitere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen. Bei Fragen schauen Sie bitte bei den "Häufig gestellten Fragen FAQs" (siehe unten) nach und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig. Über die Fortführung der Lastenfahrradförderung wird im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 vom Gesetzgeber entschieden.
Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Sachstandes ab, dies verzögert die Bearbeitungszeit für alle Antragstellenden.
Kontakt
Dezernat 22
ÖPNV-Förderung
Lastenrad@LBV.Brandenburg.deFrau Bardeleben
03342 4266-2213Frau Dörfler
03342 4266-2216Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
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Wer ist antragsberechtigt?
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Bis wann und in welcher Form muss der Antrag gestellt werden?
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Wer muss den Antrag stellen?
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Kann auch nur ein Lastenfahrradanhänger beantragt werden?
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Können mehrere Lastenfahrräder bzw. Lastenfahrradanhänger beantragt werden?
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Welche Unterlagen und Angaben müssen dem Antrag beigefügt werden?
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Woher weiß ich, welche Gegenstände gefördert werden (zuwendungsfähig sind)?
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Was ist der Gegenstand der Förderung?
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Was ist das Ziel der Förderung?