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Lastenfahrräder

Informationen zum Verkaufsstopp und Rückrufaktion von Babboe Lastenfahrrädern finden Sie weiter unten (unter "Weitere Informationen").

Lastenfahrradförderung 2024

Darstellung von Lastenfahrrädern (© LBV) Bild vergrößern  

(Stand: 04.06.2024)

Auch in diesem Jahr förderte das Land Bandenburg die Anschaffung von Lastenfahrrädern, der Antragszeitraum ist am 09.04.2024 ausgelaufen. Anträge können im Jahr 2024 nicht mehr gestellt werden.

Sollten bei den bereits gestellten Anträgen/Mittelabrufen Unterlagen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen anschließend zeitnah nach.

Eine Förderung von Lastenfahrrädern und -anhängern, welche durch Leasing, Mietkauf oder Ratenkauf finanziert werden, ist leider nicht möglich.

Warten Sie mit dem Kauf des Fördergegenstandes (Fahrrad oder Anhänger) unbedingt bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.

Weitere Informationen können Sie der Richtlinie entnehmen. Bei Fragen schauen Sie bitte bei den "Häufig gestellten Fragen FAQs" (siehe unten) nach und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig. Über die Fortführung der Lastenfahrradförderung wird im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 vom Gesetzgeber entschieden.

Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Sachstandes ab, dies verzögert die Bearbeitungszeit für alle Antragstellenden.

 

Kontakt

Dezernat 22
ÖPNV-Förderung

  Lastenrad@LBV.Brandenburg.de

Frau Bardeleben

  03342 4266-2213

Frau Dörfler

  03342 4266-2216

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen (FAQs)