Genehmigungen im nationalen Linienverkehr
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Linienverkehr gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Personennahverkehr und Personenfernverkehr, Sonderformen, wie Berufsfahrten, Schülerfahrten, Marktfahrten usw. und Linienbedarfsverkehr. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
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Rechtsgrundlagen sind das Personenbeförderungsgesetz als Bundesgesetz und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft. Näheres regelt im Land Brandenburg die Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV).
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Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr
Liniengenehmigungen Personenverkehr
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