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Genehmigungen im nationalen Linienverkehr

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Linienverkehr gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Personennahverkehr und Personenfernverkehr, Sonderformen, wie Berufsfahrten, Schülerfahrten, Marktfahrten usw. und Linienbedarfsverkehr. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Downloads.

Kontakt

Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr


  Liniengenehmigungen Personenverkehr

Frau Preschel

  03342 4266-2321

Herr Wodrich

  03342 4266-2322

Frau Kromer

  03342 4266-2323