Öffentlicher Straßenpersonenverkehr
![Bus in Landschaft (© Uckermärkische Verkehrsgesellschaft)](/img/Verkehr%20und%20Infrastruktur/Bus-in-Landschaft-satt_uckermaerkische_v_rdax_800x534s.jpg)
Im Sachgebiet Personenverkehr werden neben anderen Aufgaben Genehmigungen für Unternehmen, die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderungen von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen und mit Kraftfahrzeugen im nationalen und internationalen Linien- und Gelegenheitsverkehr durchführen, erteilt.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist danach für folgende Aufgaben nach dem PBefG zuständig:
a. Genehmigung im Straßenbahn- und Obusverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des PBefG,
b. Genehmigung grenzüberschreitender Linienverkehre nach § 52 Abs. 2 Satz 1 des PBefG sowie die Genehmigung von Transitlinienverkehren nach § 53 Abs. 2 Satz 1 des PBefG,
c. Genehmigung von Ferienziel-Reisen im grenzüberschreitenden Verkehr nach § 52 Abs. 3 und die Genehmigung von Ferienziel-Reisen im Transit-Verkehr nach § 53 Abs. 3 Satz 1 des PBefG,
d. Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des PBefG,
e. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 61 des PBefG bei den unter den Buchstaben a, b und c genannten Verkehrsarten,
f. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bei den unter den Buchstaben a, b und c genannten Verkehrsarten
Diese Zuständigkeitsregelungen beinhalten auch die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse des Landesamtes für Bauen und Verkehr gemäß §§ 54 u. 54a PBefG.
Weitere Informationen
![Flagge Polen (© LBV)](/img/Genehmigungen/Polen_flagge.jpg)
Transgranicznego przewozu osób miedzy Polska a Niemcami / Personenverkehr zwischen Deutschland und Polen
- W celu zapeniena polskim przedsiebiorstwom pewnosci prawnej w ramach transgraniccznego przewozu... / Um polnischen Unternehmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr zwischen Deutschland und Polen Rechtssicherheit zu geben ... [PDF] nicht barrierefrei
- Porozumenienie miedzy Ministrem Transportu i Gospodarki Morskiej Rzeczypospolitej Polskiej a federalnym Ministerem Komunikacji Republiki Federalnej Niemiec .../ Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über den internationalen Straßenpersonen- und -güterverkehr vom 11. September 1969 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 08. November 1991 (in Deutschland veröffentlicht im BGBl. 1992 II S. 21) [PDF] nicht barrierefrei