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Zuweisungen nach ÖPNV-Gesetz

Gemäß § 10 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträger vom Land Brandenburg jährlich 98 Millionen Euro (2020-2022) als zweckgebundene Zuweisung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Ausgabenverantwortung nach § 3 ÖPNVG. Das LBV ist für die Berechnung und   Zuweisung der finanziellen Mittel des Bundes und des Landes zuständig.

Kontakt

Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr


  Zuweisungen

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Frau Preschel 

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