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Projektförderung

Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.

Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält. 

Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.

Kontakt

Dezernat Stadterneuerung und Mittelverwendung
 

  Mittelverwendung
  03342 4266-7608

Frau Al-Zain

  03342 4266-3300

Frau Maas

  03342 4266-3335