Projektförderung
Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.
Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält.
Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.
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Bund/Länder-Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ)
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Bund/Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS)
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Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR ) 2020 bzw. 2023
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Landesprogramm zur Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR)
Kontakt
Dezernat Stadterneuerung und Mittelverwendung
Mittelverwendung03342 4266-7608
Frau Al-Zain
03342 4266-3300Frau Maas
03342 4266-3335