Güterkraftverkehr
Für Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen von über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder von über 2,5 t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die für das ganze Bundesland Brandenburg zuständige Genehmigungsbehörde.
Genehmigungsvoraussetzungen
Kraftverkehrsunternehmen müssen:
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
- die geforderte fachliche Eignung besitzen,
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen und
- zuverlässig sein.
Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Gütertransporte innerhalb Deutschlands und mit den Staaten der Europäischen Union sowie den Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durchführen.
Hinweise:
Die EU-Gemeinschaftslizenz ist eine Urkunde, deren Original im Verkehrsunternehmen aufzubewahren ist. Entsprechend der Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge werden dem Unternehmen beglaubigte Kopien erteilt, welche im Original im jeweiligen Kraftfahrzeug mitzuführen sind.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist nach § 3 Abs. 5a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine 14tägige Anhörungsfrist u.a. der beteiligten Verbände des Verkehrsgewerbes sowie der zuständigen IHK gesetzlich vorgeschrieben. Nach Vorlage und Prüfung aller einzureichenden Unterlagen wird das Genehmigungsverfahren innerhalb von 3 Arbeitstagen durch Bescheid abgeschlossen.
Sie benötigen daneben eine Fahrerbescheinigung, wenn Sie als Berufskraftfahrer Staatsangehörige eines sogen. Drittstaates beschäftigen.
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Alle Anträge können bevorzugt direkt online gestellt, aber alternativ auch ausgedruckt und per Post oder E-Mail übersandt werden. Ein Online-Antrag wird per voreingestellter E-Mail-Funktion (Button "Datei absenden" im Antragsformular) versandt. Eine postalische Nachreichung mit Unterschrift ist nicht erforderlich. Die einzureichenden Unterlagen können Sie in Kopie beifügen (z.B. als angehängte PDF-Datei).
Eine Übersicht der für Sie entstehenden Kosten für die Antragsbearbeitung finden Sie hier: Gebührentabelle.
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Sie haben als Unternehmer die Möglichkeit, sich online rund um die Uhr über die Antragsbearbeitung zu informieren. Nach dem Eingang Ihres Antrages im LBV erhalten Sie von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung. In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die unternehmensspezifischen Zugangsdaten (Benutzer und Passwort), mit denen Sie sich bei Akte – Online anmelden können. Es stehen dann folgende Informationen bereit:
- Eingangsdatum,
- Stammdaten zum Antrag (Reg.-Nr., Aktenzeichen, Firma, Sachbearbeiter/in …),
- Unterlagen zum Antrag,
- Status zum Bearbeitungsstand,
- Datum der letzten Aktualisierung,
- Bescheiddatum.
Servicegarantie:
- Der Bearbeitungsstand von Online-Anträgen kann im Internet verfolgt werden.
- Nach Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen wird jeder Antrag innerhalb von drei Arbeitstagen durch Bescheid zum Abschluss gebracht.
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Gebühren für Amtshandlungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Auszug) Amtshandlung Preis/Wert Erteilung einer Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz einschließlich der 1. beglaubigten Kopie
370,00 €
Erteilung einer weiteren Erlaubnisausfertigung oder einer weiteren beglaubigten Kopie
70,00 €
Berichtigung oder Ersatzausstellung einer bereits erteilten Berechtigung
55,00 €
Ergebnismitteilung gem. § 11 Abs. 2 GBZugV (Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr)
180,00 €
Erteilung der Fahrerbescheinigung einschließlich beglaubigter Kopie
100,00 €
Zuverlässigkeitsprüfung aufgrund:
- Wechsel eines Verkehrsleiters oder gesetzlichen Vertreters
- Risikoeinstufung mittel
- Risikoeinstufung hoch
65,00 €
120,00 €
180,00 €Rücknahme eines Antrages der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung
65 %
Ablehnung eines Antrages der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung
75 %
Widerruf erteilter Berechtigungen der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung
85 %
Zurückweisung eines Widerspruchs der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung
100 %
Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister pro Person
3,30 €
Für Anträge per Post oder per Fax bzw. E-Mail fallen durchschnittlich 5 % höhere Gebühren an.
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- Unternehmen, die Werkverkehr durchführen, müssen sich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Schwerin anmelden.
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Schwerin
https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
Tel.: 0385 591 41-0 – *
E-Mail: balm-schwerin@balm.bund.de
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IHK Cottbus
https://www.cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-0 - *
E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de
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IHK Ostbrandenburg Frankfurt (Oder)
https://www.ihk-ostbrandenburg.de
Tel.: 0335 5621-1111 - *
E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
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IHK Potsdam
https://www.potsdam.ihk24.de
Tel.: 0331 2786-0 - *
E-Mail: info@ihk-potsdam.de
- Unternehmen, die Werkverkehr durchführen, müssen sich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Schwerin anmelden.
Kontakt
Dezernat 23
Sachgebiet Güterkraftverkehr
Postanschrift:
PSF 100744
03007 Cottbus
Besucheranschrift:
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
03342 4266-7610
Herr Rennert
03342 4266-2300Frau Mangler
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03342 4266-2302Frau Pottag
03342 4266-2303Herr Pohl
03342 4266-2304Herr Noack
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03342 4266-2306Frau Haas
03342 4266-2307Frau Gindler
03342 4266-2308