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Güterkraftverkehr

Lkw (© LBV) Bild vergrößern  

Für Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen von über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder von über 2,5 t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die für das ganze Bundesland Brandenburg zuständige Genehmigungsbehörde.

Genehmigungsvoraussetzungen

Kraftverkehrsunternehmen müssen:

  • über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
  • die geforderte fachliche Eignung besitzen,
  • eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen und
  • zuverlässig sein.

Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Gütertransporte innerhalb Deutschlands und mit den Staaten der Europäischen Union sowie den Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durchführen.

Hinweise:

Die EU-Gemeinschaftslizenz ist eine Urkunde, deren Original im Verkehrsunternehmen aufzubewahren ist. Entsprechend der Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge werden dem Unternehmen beglaubigte Kopien erteilt, welche im Original im jeweiligen Kraftfahrzeug mitzuführen sind.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist nach § 3 Abs. 5a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine 14tägige Anhörungsfrist u.a. der beteiligten Verbände des Verkehrsgewerbes sowie der zuständigen IHK gesetzlich vorgeschrieben. Nach Vorlage und Prüfung aller einzureichenden Unterlagen wird das Genehmigungsverfahren innerhalb von 3 Arbeitstagen durch Bescheid abgeschlossen.

Sie benötigen daneben eine Fahrerbescheinigung, wenn Sie als Berufskraftfahrer Staatsangehörige eines sogen. Drittstaates beschäftigen.

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Sachgebiet Güterkraftverkehr

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