Güterkraftverkehr

Für Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen von über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder von über 2,5 t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die für das ganze Bundesland Brandenburg zuständige Genehmigungsbehörde.
Genehmigungsvoraussetzungen
Kraftverkehrsunternehmen müssen:
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
- die geforderte fachliche Eignung besitzen,
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen und
- zuverlässig sein.
Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Gütertransporte innerhalb Deutschlands und mit den Staaten der Europäischen Union sowie den Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durchführen.
Hinweise:
Die EU-Gemeinschaftslizenz ist eine Urkunde, deren Original im Verkehrsunternehmen aufzubewahren ist. Entsprechend der Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge werden dem Unternehmen beglaubigte Kopien erteilt, welche im Original im jeweiligen Kraftfahrzeug mitzuführen sind.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist nach § 3 Abs. 5a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine 14tägige Anhörungsfrist u.a. der beteiligten Verbände des Verkehrsgewerbes sowie der zuständigen IHK gesetzlich vorgeschrieben. Nach Vorlage und Prüfung aller einzureichenden Unterlagen wird das Genehmigungsverfahren innerhalb von 3 Arbeitstagen durch Bescheid abgeschlossen.
Sie benötigen daneben eine Fahrerbescheinigung, wenn Sie als Berufskraftfahrer Staatsangehörige eines sogen. Drittstaates beschäftigen.
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Alle Anträge können bevorzugt direkt online gestellt, aber alternativ auch ausgedruckt und per Post oder E-Mail übersandt werden. Ein Online-Antrag wird per voreingestellter E-Mail-Funktion (Button "Datei absenden" im Antragsformular) versandt. Eine postalische Nachreichung mit Unterschrift ist nicht erforderlich. Die einzureichenden Unterlagen können Sie in Kopie beifügen (z.B. als angehängte PDF-Datei).
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Wir bitten um Verständnis, dass Sie sich momentan nicht bei der Akte - Online anmelden können. Der Service steht im Laufe des Jahres 2023 wieder zur Verfügung. Sollten Sie bis dahin Informationen zu Ihren Anträgen benötigen, setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit den Beschäftigten in Verbindung.
Prosimy o zrozumienie, że w tej chwili nie możesz zarejestrować się w pliku online. Usługa będzie ponownie dostępna w ciągu roku 2023. Jeśli do tego czasu potrzebujesz informacji o swoich aplikacjach, skontaktuj się z pracownikami telefonicznie lub mailowo.
Sie haben als Unternehmer die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über die Antragsbearbeitung zu informieren. Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages im LBV erhalten Sie von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung. In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die unternehmensspezifischen Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), mit denen Sie sich bei Akte – Online anmelden können. Es stehen dann folgende Informationen bereit:
- Eingangsdatum,
- Stammdaten zum Antrag (Reg.-Nr., Aktenzeichen, Firma, Sachbearbeiter/in …),
- Unterlagen zum Antrag,
- Status zum Bearbeitungsstand,
- Datum der letzten Aktualisierung,
- Bescheiddatum.
Servicegarantie:
- Der Bearbeitungsstand von Online-Anträgen kann im Internet verfolgt werden.
- Nach Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen wird jeder Antrag innerhalb von drei Arbeitstagen durch Bescheid zum Abschluss gebracht.
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Gebühren für Amtshandlungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Auszug)
Erteilung einer Erlaubnis oder
der Gemeinschaftslizenz einschl. der 1. begl. Kopie370,00 €
Erteilung einer weiteren Erlaubnisausfertigung oder
einer weiteren begl. Kopie70,00 €
Berichtigung oder Ersatzausstellung einer bereits
erteilten Berechtigung55,00 €
Ergebnismitteilung gem. § 11 Abs. 2 GBZugV
180,00 €
Erteilung der Fahrerbescheinigung einschl. begl. Kopie
100,00 €
Zuverlässigkeitsprüfung aufgrund:
- Wechsel eines Verkehrsleiters oder gesetzlichen Vertreters
- Risikoeinstufung mittel
- Risikoeinstufung hoch
65,00 €
120,00 €
180,00 €Rücknahme eines Antrages
der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung65 %
Ablehnung eines Antrages
der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung75 %
Widerruf erteilter Berechtigungen
der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung85 %
Zurückweisung eines Widerspruchs
der Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung100 %
Für Anträge per Post oder per Fax bzw. E-Mail fallen durchschnittlich 5 % höhere Gebühren an.
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- Unternehmen, die Werkverkehr durchführen, müssen sich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Schwerin anmelden.
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Außenstelle Schwerin
https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
Tel.: 0385 591 41-0 – *
E-Mail: balm-schwerin@balm.bund.de
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IHK Cottbus
https://www.cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365-0 - *
E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de
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IHK Ostbrandenburg Frankfurt (Oder)
https://www.ihk-ostbrandenburg.de
Tel.: 0335 5621-1111 - *
E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
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IHK Potsdam
https://www.potsdam.ihk24.de
Tel.: 0331 2786-0 - *
E-Mail: info@ihk-potsdam.de
Kontakt
Dezernat 23
Sachgebiet Güterkraftverkehr
Postanschrift:
PSF 100744
03007 Cottbus
Besucheranschrift:
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
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Herr Rennert
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