Untersuchungsstellenverwaltung
An Untersuchungsstellen werden Hauptuntersuchungen (HU) und/oder Sicherheitsprüfungen (SP) und/oder Abgasuntersuchungen (AU) und/oder Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) und/oder wiederkehrende Gasanlagenprüfungen (GWP) durchgeführt. Diese Untersuchungen/Prüfungen sind unter gleichen Voraussetzungen und nach gleichen technischen Standards durchzuführen. (mehr siehe Anlagen der StVZO )
Untersuchungsstellen werden gemäß Anlage der StVZO wie folgt unterteilt:
- Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP
- Prüfstützpunkte
- Prüfplätze
- Prüfstellen
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist in diesem Zusammenhang Anerkennungs- und Überwachungsbehörde im Rahmen der mit der Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg übertragenen Zuständigkeiten.
Kontakt
Dezernat 25
Sachgebiet Kraftfahrwesen
LBV-UeOTP@LBV.Brandenburg.deFrau Wiese
03342 4266-2512Frau Wahler
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