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Untersuchungsstellenverwaltung

An Untersuchungsstellen werden Hauptuntersuchungen (HU) und/oder Sicherheitsprüfungen (SP) und/oder Abgasuntersuchungen (AU) und/oder Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) und/oder wiederkehrende Gasanlagenprüfungen (GWP) durchgeführt. Diese Untersuchungen/Prüfungen sind unter gleichen Voraussetzungen und nach gleichen technischen Standards durchzuführen. (mehr siehe Anlagen der StVZO )

Untersuchungsstellen werden gemäß Anlage der StVZO wie folgt unterteilt:

  • Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP
  • Prüfstützpunkte
  • Prüfplätze
  • Prüfstellen

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist in diesem Zusammenhang Anerkennungs- und Überwachungsbehörde im Rahmen der mit der Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg  übertragenen Zuständigkeiten.

Kontakt

Dezernat 25
Sachgebiet Kraftfahrwesen

  LBV-UeOTP@LBV.Brandenburg.de

Frau Wiese

  03342 4266-2512

Frau Wahler

  03342 4266-2513