Hauptmenü

Brandenburgische Bauordnung

Aufgaben nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO)

Richterhammer und gelber Bauhelm auf einem Holztisch (© iStock AndreyPopov) Bild vergrößern  

Dem im LBV eingerichteten Bautechnischen Prüfamt wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) als oberste Bauaufsichtsbehörde Aufgaben zur landesweit einheitlichen Wahrnehmung nach der Brandenburgischen Bauzuständigkeitsverordnung (BbgBauZV) und der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) übertragen. Diese Zuständigkeiten finden Sie konkret unter der Rubrik „Weitere Informationen“.


Kontakt

Dezernat Bautechnisches Prüfamt
 

  Bautechnisches Prüfamt
  03342 4266-7608

Herr Schellenberg

  03342 4266-3400

Weitere Informationen