Schienengüterinfrastruktur
Investive Förderung der Schienengüterinfrastruktur (SGV)

Das Land Brandenburg fördert die Schienengüterinfrastruktur. Ziel ist die bessere Erschließung von Logistikzentren zur Stärkung des intermodalen Gütertransports. Dabei stehen Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger im Vordergrund. Die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) ist befristet bis zum 31. Dezember 2028.
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Anmeldungen und Anträge sollen möglichst, Anlagen immer in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse LBV-OEPNV-Foerderung@LBV.Brandenburg.de gesendet werden, da diese grundsätzlich nur noch elektronisch bearbeitet werden. Mittelanforderungen sind hingegen noch schriftlich im Original vorzulegen. Zwischen- und Verwendungsnachweise sollten auch elektronisch vorgelegt werden.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) behält sich vor, Papierakten, insbesondere bei Maßnahmen mit baufachlicher Prüfung, nachzufordern.
Zur Einreichung der Zwischennachweise und Verwendungsnachweise sind die notwendigen Beleglisten zum Buchungsnachweis unaufgefordert bei den zuständigen Kolleg:innen oder unter der oben genannten E-Mailadresse anzufordern.
Kontakt
Dezernat 22
ÖPNV-Förderung
LBV-OEPNV-Foerderung@LBV.Brandenburg.deFrau Genge
(außer dienstags und freitags)
03342 4266-2204Frau Adam
(außer dienstags)
03342 4266-2207