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Bund/Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Hüfnerhaus Beeskow (© LBV) Bild vergrößern  

Das Nachfolgeprogramm des Programms Soziale Stadt unterstützt die Gemeinden bei Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171 e BauGB).

Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Förderfähig sind daher vorrangig Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren.

Die bisherigen Förderinhalte des Programms Soziale Stadt werden beibehalten und weiterentwickelt, insbesondere hinsichtlich der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, durch Stärkung von Bildung und generationenübergreifenden Angeboten sowie der Integration aller Bevölkerungsgruppen.

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