Genehmigungen im internationalen Linienverkehr
Internationaler Linienverkehr ist eine grenzüberschreitende zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Die internationalen Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare für EU- und Nicht-EU-Verkehre finden Sie unter Downloads.
Kontakt
Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr
Frau Preschel
03342 4266-2321Liniengenehmigungen Personenverkehr