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Genehmigungen im internationalen Linienverkehr

Internationaler Linienverkehr ist eine grenzüberschreitende zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Die internationalen Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare für EU- und Nicht-EU-Verkehre finden Sie unter Downloads.

Kontakt

Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr


Frau Preschel

  03342 4266-2321

  Liniengenehmigungen Personenverkehr