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Schiffsuntersuchungskommission / Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss führt Prüfungen zum Erwerb von Schiffsführerscheinen für die gewerbliche Schifffahrt auf den schiffbaren Landesgewässern durch. Die Prüfungsteilnehmenden werden dazu vom Prüfungsausschuss zu theoretischen und praktischen Prüfungen eingeladen. Nach den Prüfungen erhalten die Prüfungsteilnehmenden eine Prüfungsbestätigung. Den Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden die Ergebnisse mitgeteilt.

Die Schiffsuntersuchungskommission führt technische Untersuchungen von untersuchungspflichtigen Wasserfahrzeugen durch, die auf schiffbaren Landesgewässern des Landes Brandenburg verkehren. Die Untersuchungen werden vor dem ersten Einsatz als Erstuntersuchungen und in regelmäßigen, in der Landesschifffahrtsverordnung festgelegten Zeiträumen, als Nachuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den Fahrzeugeigentümern und den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss und die Schiffsuntersuchungskommission erheben für die erbrachten Leistungen Gebühren entsprechend der Gebührenordnung.

Kontakt

Dezernat 24
Sachgebiet Binnenschifffahrt


Herr Ledebuhr

Ansprechpartner in Fragen der personellen und technischen Schiffssicherheit

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