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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 30.11.2023)

Das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://lbv.brandenburg.de/index.html veröffentlichte Website des Landesamts für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nummer der Anforderung nach EN 301 549 Beschreibung der Anforderung
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar
9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken
9.1.4.10 Inhalte brechen um
9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar / Tastatur
9.2.1.2 Keine Tastaturfalle
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
9.4.1.1 Korrekte Syntax
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge

Bewertungsmethoden

Die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg hat die Barrierefreiheit im August 2023 extern bewertet. Überprüft wurden die Anforderungen anhand des BITV-Tests basierend auf dem Bewertungsmodell der EN 301 549.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren
Sie uns auf eine der folgenden Arten: 

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit


Die LBV-Website verlinkt  auf Angebote anderer Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sowie auf weitere thematisch passende Portale. Diese können in Teilen nicht barrierefrei sein, weil sie zum Beispiel PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Hierbei handelt es sich um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit

  Öffentlichkeitsarbeit
  03342 4266-7601