Zwischenabrechnung

Jährlich bis zum 31. März ist dem LBV durch die Gemeinde eine Zwischenabrechnung über den Mitteleinsatz unter Berücksichtigung des vorrangigen Einsatzes städtebaulich maßnahmebedingter Einnahmen vorzulegen. Dabei werden die im vorigen Haushaltsjahr eingesetzten Städtebauförderungsmittel gemeinsam mit den städtebaulich maßnahmebedingten Einnahmen und den sonstigen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Der Nachweis der eingesetzten Städtebauförderungsmittel erfolgt auf der Grundlage der durch die Gemeinde geprüften Schlussrechnungen der mit Städtebauförderungsmitteln finanzierten Einzelvorhaben.
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