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Luftfahrt

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Flughafen BER (© LBV) Bild vergrößern  


Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit eine selbstständige Behörde mit Beteiligtenfähigkeit bei den Verwaltungsgerichten. In allen übrigen Angelegenheiten und organisatorisch ist die LuBB als Abteilung 4 dem Landesamt für Bauen und Verkehr zugeordnet.

Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Berlin Brandenburg

Fluglärmbeschwerden von Berliner und Brandenburger Bürgern und Bürgerinnen, die sich gegen Flugbewegungen des Flughafen Berlin Brandenburg richten, nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin Brandenburg entgegen. Das Büro des Fluglärmschutzbeauftragten befindet sich in der Gemeinde Schönefeld.