Deutschlandticket 2025
Antragsverfahren Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2025 - RiLi DT ÖPNV 2025
Bis zum 30.09.2025 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2025 - RiLi DT ÖPNV 2025 zu stellen.
Die Aufgabenträger stellen hierzu einen Antrag, in dem sämtliche Verkehrsverträge für den Landkreis/die kreisfreie Stadt zusammengefasst werden. Soweit der Aufgabenträger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich ist, hat dieser die Billigkeitsleistung an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen gemäß den allgemeinen Vorschriften, den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiterzuleiten.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht per E-Mail an Deutschlandticket@lbv.brandenburg.de ein:
- Ein alle Verkehrsverträge zusammenfassendes Antragsformular je Aufgabenträger
- Einen alle Verkehrsverträge zusammenfassenden Berechnungsnachweis pro Aufgabenträger (wird ebenso wie der Antrag bereitgestellt - bitte im Vorfeld über die oben genannte E-Mail-Adresse anfordern)
- Nachweis der Berechnungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) zu den Mindereinnahmen aus KTE und der Schadensveränderung aus der Einnahmenaufteilung
- Allgemeine Vorschriften oder geänderte öffentliche Dienstleistungsaufträge (soweit der Empfänger der Billigkeitsleitung nicht selbst erlösverantwortlich ist), welche der Umsetzung der beihilferechtlich zulässigen Weiterleitung der Billigkeitsleistung an die Verkehrsunternehmen dienen, sind dem Antrag zwingend beizufügen.
Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Verrechnung der Billigkeitsleistung mit der ggf. geleisteten Vorabauszahlung. Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt schnellstmöglich nach Erlass des Bewilligungsbescheides.
Beachten Sie weiterhin die Kommentare und Hinweise zum Antragsformular und Berechnungsnachweis. Diese sind verbindlich und definieren neben der Richtlinie auch die Anforderungen an das Testat für die Spitzabrechnung im Jahr 2027. Trotz der elektronischen Antragstellung behalten wir uns eine Nachforderung der Originale der Antragsunterlagen inklusive der Nachweise für Prüffälle vor und weisen darauf hin, diese bereitzuhalten.
Vorläufige Termine | |
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bis 30. Juni 2025 | Antragstellung Vorabauszahlung |
bis 30. September 2025 | Auszahlung Billigkeitsleistung |
bis 31. März 2027 | Spitzabrechnung Deutschlandticket 2025 |
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Die Formulare zum Deutschlandticket 2025 werden Ihnen demnächst zur Verfügung gestellt.
Dezernat 25
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