Deutschlandticket 2023
Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets hat die Bundesregierung als Nachfolgermodell ein papierloses deutschlandweites ÖPNV-Ticket mit dem Einführungspreis von 49 Euro ab Mai 2023 beschlossen (Deutschlandticket). Durch die Einführung des Deutschlandtickets sollen die Klimaziele durch einen bundesweiten Umstieg vom PKW zum ÖPNV unterstützt werden.
Da es aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets zu nicht gedeckten Ausgaben und Aufwendungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen wird, stellen Bund und Länder Ausgleichzahlungen in Form von Billigkeitsleistungen bereit. Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch einen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht gedeckt werden können.
Hierzu wird die Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2023 (RiLi-DT 2023) des Landes Brandenburg durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) umgesetzt. Die Antragsbefugnis für den Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben obliegt gemäß Nr. 3.1 der RiLi-DT-2023 den Aufgabenträgern des üÖPNV und SPNV im Land Brandenburg (§ 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg (ÖPNVG Bbg).
Die Aufgabenträger können mit den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen beim LBV einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets stellen. Zur Liquiditätssicherung kann zunächst auch ein formloser Antrag auf eine Abschlagszahlung gestellt werden.
Wichtige Termine | |
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Juli/August 2023 | Antragstellung Abschlagszahlung |
Bis 30.09.2023 | Antragstellung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2023 |
Bis 15.12.2023 | Auszahlung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2023 |
Bis 31.03.2025 | Spitzabrechnung RiLi-DT 2023 |
Dezernat 25
Straßenausbaubeiträge, Kraftfahrwesen, Grundsatz
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