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Deutschlandticket 2023

Antragsverfahren Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2023 - RiLi DT ÖPNV 2023

Bis zum 30.09.2023 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2023 - RiLi DT ÖPNV 2023 zu stellen. Die Aufgabenträger stellen hierzu einen Antrag, in dem sämtliche Verkehrsverträge für den Landkreis/die kreisfreie Stadt zusammengefasst werden. Soweit der Aufgabenträger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich ist, hat dieser die Billigkeitsleistung an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen gemäß den allgemeinen Vorschriften, den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiterzuleiten.

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht per E-Mail an LBV-OEPNV-Rettungsschirm@LBV.Brandenburg.de ein:

  • Ein alle Verkehrsverträge zusammenfassendes Antragsformular je Aufgabenträger
  • Einen alle Verkehrsverträge zusammenfassenden Berechnungsnachweis (bitte im Vorfeld über die oben genannte E-Mail-Adresse anfordern) pro Aufgabenträger
  • VBB-Datenaufstellungen zu den Fahrgeldrückgängen (bei mehreren Verkehrsverträgen für einen Aufgabenträger ggf. mehrere VBB-Datenaufstellungen)
  • Allgemeine Vorschriften oder geänderte öffentliche Dienstleistungsaufträge (soweit Empfänger der Billigkeitsleitung nicht selbst erlösverantwortlich ist) (können nachgereicht werden)

Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Verrechnung der Billigkeitsleistung mit der ggf. geleisteten Vorabauszahlung. Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt schnellstmöglich nach Erlass des Bewilligungsbescheides.

Wichtige Termine
ab 12.07.2023 bis 31.08.2023 Antragstellung Vorabauszahlung
Bis 30.09.2023 Antragstellung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2023
Bis 15.12.2023 Auszahlung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2023
Bis 31.03.2025 Spitzabrechnung RiLi-DT 2023

Hinweise zur Antragstellung

Hintergrund

Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets hat die Bundesregierung als Nachfolgermodell ein papierloses deutschlandweites ÖPNV-Ticket mit dem Einführungspreis von 49 Euro ab Mai 2023 beschlossen (Deutschlandticket). Durch die Einführung des Deutschlandtickets sollen die Klimaziele durch einen bundesweiten Umstieg vom PKW zum ÖPNV unterstützt werden.

Da es aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets zu nicht gedeckten Ausgaben und Aufwendungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen wird, stellen Bund und Länder Ausgleichzahlungen in Form von Billigkeitsleistungen bereit. Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch einen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht gedeckt werden können.

Hierzu wird die Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2023 (RiLi-DT 2023) des Landes Brandenburg durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) umgesetzt. Die Antragsbefugnis für den Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben obliegt gemäß Nr. 3.1 der RiLi-DT-2023 den Aufgabenträgern des üÖPNV und SPNV im Land Brandenburg (§ 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg (ÖPNVG Bbg).

Die Aufgabenträger können mit den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen beim LBV einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets stellen. Zur Liquiditätssicherung kann zunächst auch ein formloser Antrag auf eine Vorabauszahlung gestellt werden.

 

Dezernat 25
Straßenausbaubeiträge, Kraftfahrwesen, Grundsatz

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