Hauptmenü

Städte der zweiten Reihe

Als Städte der 2. Reihe werden im Land Brandenburg in der Hauptsache Ober- und Mittelzentren im Weiteren Metropolenraum bezeichnet, die von Berlin über die Schiene (SPNV) in weniger als 60 Fahrminuten erreichbar sind. Durch ihre gute verkehrliche Erreichbarkeit, ihre Bedeutung als Siedlungsschwerpunkt, ihre Arbeitsplatz-, Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion eignen sie sich besonders, das von Berlin ausgehende Wachstum für ihre Entwicklung zu nutzen.

Dezernat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring

  Raumbeobachtung und Stadtmonitoring
  03342 4266-7617

Herr Volkerding

  03342 4266-3105