Städte der zweiten Reihe
Als Städte der 2. Reihe werden im Land Brandenburg in der Hauptsache Ober- und Mittelzentren im Weiteren Metropolenraum bezeichnet, die von Berlin über die Schiene (SPNV) in weniger als 60 Fahrminuten erreichbar sind. Durch ihre gute verkehrliche Erreichbarkeit, ihre Bedeutung als Siedlungsschwerpunkt, ihre Arbeitsplatz-, Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion eignen sie sich besonders, das von Berlin ausgehende Wachstum für ihre Entwicklung zu nutzen.
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Herr Volkerding
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