Deutschlandticket 2024
Antragsverfahren Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2024 - RiLi DT ÖPNV 2024
Bis zum 30.09.2024 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2024 - RiLi DT ÖPNV 2024 zu stellen. Die Aufgabenträger stellen hierzu einen Antrag, in dem sämtliche Verkehrsverträge für den Landkreis/die kreisfreie Stadt zusammengefasst werden. Soweit der Aufgabenträger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich ist, hat dieser die Billigkeitsleistung an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen gemäß den allgemeinen Vorschriften, den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiterzuleiten.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht per E-Mail an Deutschlandticket@LBV.Brandenburg.de ein:
- Ein alle Verkehrsverträge zusammenfassendes Antragsformular je Aufgabenträger
- Einen alle Verkehrsverträge zusammenfassenden Berechnungsnachweis pro Aufgabenträger (wird ebenso wie der Antrag bereitgestellt - bitte im Vorfeld über die oben genannte E-Mail-Adresse anfordern)
- VBB-Datenaufstellungen zu den Fahrgeldrückgängen (bei mehreren Verkehrsverträgen für einen Aufgabenträger ggf. mehrere VBB-Datenaufstellungen)
- Allgemeine Vorschriften oder geänderte öffentliche Dienstleistungsaufträge (soweit der Empfänger der Billigkeitsleitung nicht selbst erlösverantwortlich ist), welche der Umsetzung der beihilferechtlich zulässigen Weiterleitung der Billigkeitsleistung an die Verkehrsunternehmen dienen, sind dem Antrag zwingend beizufügen.
- Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Verrechnung der Billigkeitsleistung mit der ggf. geleisteten Vorabauszahlung. Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt schnellstmöglich nach Erlass des Bewilligungsbescheides.
Beachten Sie weiterhin die Kommentare und Hinweise zum Antragsformular und Berechnungsnachweis. Diese sind verbindlich und definieren neben der Richtlinie auch die Anforderungen an das Testat für die Abrechnung im Jahr 2026. Trotz der elektronischen Antragstellung behalten wir uns eine Nachforderung der Originale der Antragsunterlagen inklusive der Nachweise für Prüffälle vor und weisen darauf hin, diese bereitzuhalten.
Vorläufige Termine | |
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im zweiten Quartal 2024 | Antragstellung Vorabauszahlung |
bis 30.09.2024 | Antragstellung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2024 |
bis 15.12.2024 | Auszahlung Billigkeitsleistung RiLi-DT 2024 |
bis 31.03.2026 | Spitzabrechnung RiLi-DT 2024 |
Hintergrund
Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets hat die Bundesregierung als Nachfolgermodell ein papierloses deutschlandweites ÖPNV-Ticket mit dem Einführungspreis von 49 Euro ab Mai 2023 beschlossen (Deutschlandticket). Durch die Einführung des Deutschlandtickets sollen die Klimaziele durch einen bundesweiten Umstieg vom PKW zum ÖPNV unterstützt werden.
Da es aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets zu nicht gedeckten Ausgaben und Aufwendungen im öffentlichen Personennahverkehr kommen wird, stellen Bund und Länder Ausgleichzahlungen in Form von Billigkeitsleistungen bereit. Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg, deren Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2024 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch einen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht gedeckt werden können.
Hierzu wird die Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024 (RiLi-DT 2024) des Landes Brandenburg durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) umgesetzt. Die Antragsbefugnis für den Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben obliegt gemäß Nr. 3.1 der RiLi-DT-2024 den Aufgabenträgern des üÖPNV und SPNV im Land Brandenburg (§ 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg (ÖPNVG Bbg).
Die Aufgabenträger können mit den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen beim LBV einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets stellen. Zur Liquiditätssicherung kann zunächst auch ein formloser Antrag auf eine Vorabauszahlung gestellt werden.
Dezernat 25
Straßenausbaubeiträge, Kraftfahrwesen, Grundsatz
DeutschlandticketHerr Sauer
03342 4266-2505Frau Kuijs
03342 4266-2506Frau Knaack
03342 4266-2508Herr Kalinke
03342 4266-2509Herr Kluger
03342 4266-2510Herr Marten
03342 4266-2511Herr Albrecht
03342 4266-2515