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Rundschreiben der Städtebauförderung: Elektronisches Monitoring

19.06.2025

Elektronisches Monitoring 2024: Freigabe der Online-Formulare gegenüber dem LBV bis zum 25.07.2025

Das aktuelle Rundschreiben der Städtebauförderung des LBV Nr. 3/03//2025 informiert über die Freigabefristen der Online-Formulare zum Elektronischen Monitoring gegenüber dem LBV.

Das Monitoring dient der Bereitstellung von elektronischen Daten für das jeweils zurückliegende Haushaltsjahr an den Bund. Die Evaluierungs- und Berichtspflicht in Form des elektronischen Monitorings (eMo) gilt für alle noch nicht abgeschlossenen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in laufenden Städtebauförderungsprogrammen mit Zuwendungsbescheiden ab dem Programmjahr 2013.