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Deutschlandticket 2026

Antragsverfahren Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026 – RiLi DT ÖPNV 2026

Bis zum 30.09.2026 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026 - RiLi DT ÖPNV 2026 zu stellen.

Die Aufgabenträger stellen hierzu einen Antrag, in dem sämtliche Verkehrsverträge für den Landkreis/die kreisfreie Stadt zusammengefasst werden. Soweit der Aufgabenträger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich ist, hat dieser die Billigkeitsleistung an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen gemäß den allgemeinen Vorschriften, den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiterzuleiten.

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht per E-Mail an Deutschlandticket@lbv.brandenburg.de ein:

  • Ein alle Verkehrsverträge zusammenfassendes Antragsformular je Aufgabenträger
  • Einen alle Verkehrsverträge zusammenfassenden Berechnungsnachweis pro Aufgabenträger (wird ebenso wie der Antrag bereitgestellt - bitte im Vorfeld über die oben genannte E-Mail-Adresse anfordern) 
  • Nachweis über die Ist- Einnahmen aus dem Deutschlandtickt in 2025 und über Ist-Einnahmen aus dem Restsortiment 2025
  • Allgemeine Vorschriften oder geänderte öffentliche Dienstleistungsaufträge (soweit der Empfänger der Billigkeitsleitung nicht selbst erlösverantwortlich ist), welche der Umsetzung der beihilferechtlich zulässigen Weiterleitung der Billigkeitsleistung an die Verkehrsunternehmen dienen, sind dem Antrag zwingend beizufügen.

Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Verrechnung der Billigkeitsleistung mit der ggf. geleisteten Vorabauszahlung. Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt schnellstmöglich nach Erlass des Bewilligungsbescheides.

Hinweis: Die Auszahlung der Vorabauszahlung erfolgt dieses Jahr quartalsweise zum 20.03.2026 (für Januar, Februar und März), zum 20.06.2026 (für April, Mai und Juni) und zum 20.09.2026 (für Juli, August und September). Für weitere Informationen siehe unten. Kann der Antragsteller einen Liquiditätsbedarf vor der Quartalsvorauszahlung nachweisen, so hat er die Möglichkeit, mit entsprechender Begründung einen formlosen Antrag auf kurzfristige Auszahlung der Vorauszahlung zu stellen.

Beachten Sie weiterhin die Kommentare und Hinweise zum Antragsformular und Berechnungsnachweis. Diese sind verbindlich und definieren neben der Richtlinie auch die Anforderungen an das Testat für die Spitzabrechnung im Jahr 2028. Trotz der elektronischen Antragstellung behalten wir uns eine Nachforderung der Originale der Antragsunterlagen inklusive der Nachweise für Prüffälle vor und weisen darauf hin, diese bereitzuhalten.

Vorläufige Termine
bis 31. Januar 2026  Antragstellung Vorabauszahlung
bis 30. September 2026 Antragstellung Billigkeitsleistung
bis 12. Dezember 2026 Auszahlung Billigkeitsleistung
bis 31. März 2028 Spitzabrechnung RiLi-DT 2026

       

Dezernat 25
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