Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses ab 06.08.2025
01.08.2025
Vorhaben B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz, vom Ortsausgang Brandenburg a.d.H. bis Fohrde, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen
Mit Datum vom 18.07.2025 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Bundesstraße (B) 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz, hier auf rund 5,3 km vom Ortsausgang Brandenburg an der Havel bis Fohrde, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen, im Ortsteil Fohrde der dem Amt Beetzsee angehörenden Stadt Havelsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Stadt Rathenow im Landkreis Havelland erlassen.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan erfolgt vom 06.08.2025 bis zum 19.09.2025
- in der Stadt Brandenburg an der Havel
- im Amt Beetzsee
- in der Stadt Rathenow.
Zum Bauvorhaben gehören:
- die erstmalige Anlage von zwei Überholstreifen
- die Schließung von Zufahrten zur B 102 auf der freien Strecke
- die erstmalige Anlage einer Fahrradstraße von Bau-km 0+250 bis Bau-km 0+600
- die Beseitigung der Einmündung einer Gemeindestraße (Brandenburger Straße) und deren Anpassung
- die Änderung des Knotenpunktes mit der Gemeindestraße Brielower Aue
- die regelgerechte Änderung eines vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweges
- die erstmalige Anlage von zwei Lichtsignalanlagen (Knotenpunkt Mörtelwerk und Knotenpunkt Butterlake) bei gleichzeitigem Ersatz der Anforderungs-Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Butterlake
- die breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser (auch im Wasserschutzgebiet)
- die Änderung von Kreuzungen mit Gewässern (siehe Lageplan Blatt-Nr. 1 und 5, Bau-km ca. 0+752 und ca. 3+361, fischottergerecht)
- die erstmalige Anlage eines Wildschutzzaunes südwestlich der Fahrbahn von Bau-km 2+055 bis Bau-km 5+000 und nordöstlich der Fahrbahn von Bau-km 1+810 bis Bau-km 5+000
- die Anlage vorübergehender Umfahrungsstrecken für die Baustellen der Brückenbauwerke
- die Verlegung einer Haltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus)
Folgende Landschaftspflegerische Maßnahmen sind geplant:
Vermeidungsmaßnahmen wie Baumschutz, Fällbegleitung durch Käferspezialisten, Schutz von Zauneidechsen sowie Herstellung und Aufwertung von Zauneidechsenhabitaten (trassennah), Entsiegelung (trassennah und -fern), Baumpflanzungen (trassennah und -fern), Waldrandgestaltung, Herstellung extensiver Wiesenflächen (trassennah), Erstaufforstung (trassenfern), Extensivierung (trassenfern), Gehölzpflanzung bei Fohrde (trassenfern), Rückbau bauzeitliche Umfahrungen, Anlage einer Wildunterführung und eines Kleintierdurchlasses, ökologischer Waldumbau (trassenfern), Untersuchung von Bäumen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren, Anlage eines temporären Amphibienschutzzauns.
Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.