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Bautechnisches Prüfamt: Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit

14.06.2024

Antragstellung bis zum 30.08.2024

Aktuell führt das Landesamt für Bauen und Verkehr ein Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit durch. Interessierte, welche die Voraussetzungen der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 30. August 2024 beim Bautechnischen Prüfamt im LBV in Cottbus stellen.

Neben Angaben zum beruflichen und fachlichen Werdegang gehören u.a. Angaben zur Bauleitungstätigkeit, zur etwaigen Gutachtertätigkeit, ein Verzeichnis statisch und konstruktiv schwieriger Bauvorhaben, für die in den vergangenen 10 Jahren die Standsicherheitsnachweise aufgestellt wurden sowie eine nähere Beschreibung von ausgewählten schwierigen Bauvorhaben zum Anerkennungsverfahren.

Mit Stand 11.03.2024 sind im Land Brandenburg 15 Prüfingenieure und -ingenieurinnen für Standsicherheit in den Fachrichtungen Metallbau, Massivbau und Holzbau anerkannt.

Das Bautechnische Prüfamt im LBV ist nicht nur Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure und -ingenieurinnen für Standsicherheit und Brandschutz, es fungiert ebenfalls als Überwachungs- und Aufsichtsbehörde für Prüfingenieure und -ingenieurinnen für Standsicherheit und Brandschutz.

Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Seite Brandenburgische Bauordnung - Aufgaben nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO)