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Auslegung von Planunterlagen zur Schaffung einer Bahnanbindung für den Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde

26.09.2025

Die Planunterlagen werden ab 29.09.2025 elektronisch veröffentlicht.

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Bauvorhaben "Schaffung einer Bahnanbindung für den Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen im Landkreis Spree-Neiße in den Gemarkungen Hornow und Spremberg und im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Jeßnigk.

Ab 29.09.2025 werden die Planunterlagen im o.g. Verfahren elektronisch veröffentlicht .

Errichtet werden soll eine teilelektrifizierte Anschlussbahn mit westlicher und östlicher Einbindung in die DB-Strecke 6345 (sog. ‚Westkopf‘ bzw. ‚Ostkopf‘), die entsprechenden Schnittstellen für Industriebahn-Gleisanschlüsse auf dem Gelände und eine dort befindliche Zugbildungsanlage. Die Anschlussbahnanlagen werden als öffentliche nicht-bundeseigene Infrastruktur entwickelt und nach Fertigstellung betrieben.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

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