Bevor Städtebaufördermittel in die Kommunen fließen…
14.04.2025
Fachbeitrag der Abteilung Städtebau und Bautechnik
Die nationale Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden in Brandenburg ist ein Erfolgsmodell. Sie unterstützt die städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden und trägt maßgeblich zu deren Attraktivität bei.
Die Förderung erfolgt in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sowie „Sozialer Zusammenhalt“. Im Programmjahr 2024 wurden im gesamten Land Brandenburg insgesamt ca. 84 Millionen Euro Zuwendungen in Form von Bundesund Landesmitteln ausgereicht, die bis 2030 zur Verfügung stehen. Die Gemeinden ergänzen diese Zuwendungen mit einem Mitleistungsanteil. Damit können sie ihre Mittel im Regelfall verdreifachen, welche dann entsprechend der umfangreichen Möglichkeiten der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Brandenburg u. a. für den Erhalt des baukulturellen Erbes und von Denkmalen, die Erneuerung der sozialen Infrastruktur oder für die zeitgemäße Gestaltung des öffentlichen Raums verwendet werden können.
Ein Euro Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinden führt zu vielfach höheren Folgeinvestitionen. Die durch die Förderung entstandenen lebenswerten Orte ziehen Arbeitsplätze und Besucher an, stärken den lokalen Handel und sorgen dafür, dass sich Menschen in ihrer Heimat wohl fühlen und dort wohnen bleiben bzw. gern wiederkommen.
Die Umsetzung des Städtebauförderverfahrens erfolgt durch das LBV als Bewilligungsbehörde vollständig digital mit dem neuen Fachverfahren ITAS – IT Anwendung Städtebauförderung. Damit können medienbruchfrei alle erforderlichen Anträge und Unterlagen über ein Onlineportal eingereicht und nach Prüfung den Kommunen wieder direkt zugestellt werden. Verbunden ist dies mit einem revisionssicheren Dokumentenmanagementsystem.
Doch wie läuft das Förderverfahren eigentlich ab?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme sind von den Gemeinden beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Für ein potentielles Fördergebiet, das aus dem INSEK abgeleitet ist, legt die Kommune dann ein Eckpunktepapier vor. Dieses wird im LBV gesichtet und es folgt die Zuordnung zu einem der drei Förderprogramme. Dann erstellt die Kommune eine umfassende städtebauliche Zielplanung für das angestrebte Fördergebiet, stimmt sie mit dem Land ab und beschließt im Ergebnis die zu fördernde städtebauliche Gesamtmaßnahme mit ihrer räumlichen Abgrenzung, den inhaltlichen Zielen und einem Finanzierungsplan.
Während der ca. 10-15jährigen Umsetzung ihrer bestätigten Projekte, werden die geförderten Städte regelmäßig durch das LBV beraten. Ziel ist eine unterstützende Begleitung und ggf. Nachsteuerung, um im Ergebnis mit den begrenzten Mitteln zum bestmöglichen Erreichen der städtebaulichen Ziele in den Fördergebietskulissen zu kommen.
Zur Finanzierung des Förderrahmens der Gesamtmaßnahme beantragt die Kommune in der Regel jährlich eine Zuwendung. Diese kann ein Kassenjahr und zusätzlich bis zu 6 Verpflichtungsermächtigungen umfassen. Als vorteilhaft wird anerkannt, dass frühzeitig mit dem Aufbau von Bedarfsspitzen begonnen werden kann.
Nach Prüfung der Zuwendungsanträge werden jährlich Programmvorschläge für die 3 Förderprogramme erarbeitet. Die Landesprogramme werden mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vorabgestimmt und beim Bund eingereicht. Nach dessen Zustimmung und Übertragung der Bundesmittel ist der Weg frei für die Bewilligung.
Die städtebauliche Zielplanung enthält viele Einzelvorhaben, die sich über den gesamten Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme erstrecken. Um sicherzustellen, dass die „schwierigen“ Projekte nicht bis zum Ende liegenblieben, sondern sukzessive vorangetrieben werden, wird die Zielplanung in sog. „Umsetzungspläne“ mit einer Laufzeit von in der Regel 3 Jahren aufgeteilt. Für diesen Zeitraum bestätigen die Fachleute des LBV förderrechtlich jeweils alle umzusetzenden förderfähigen Vorhaben per Bescheid.
In den Nebenbestimmungen werden die Rahmenbedingungen für den Mitteleinsatz vorgegeben. Erst auf Grundlage dieses (wo zutreffend integrierten, d.h. für mehrere der 3 Förderprogramme zusammengefassten) Bescheides zum Umsetzungsplan, darf die Kommune Vorhaben dann eigenverantwortlich mit den verfügbaren Mitteln aus den Zuwendungsbescheiden umsetzen. Die Beantragung eines jeden Einzelvorhabens ist nicht erforderlich.
Die Fördermittelabrufe aus den Zuwendungsbescheiden erfolgen über ITAS. Das Landesamt für Bauen und Verkehr prüft jährliche Zwischenabrechnungen zur Verwendung der Mittel und nimmt zum Ende der Förderung die vollständige Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme vor.
Auch in Zukunft bleibt die Städtebauförderung unverzichtbar
Die Städtebauförderung ist ein lernendes Programm und kann nicht zuletzt aufgrund ihres flexiblen Instrumentariums und des gut eingespielten Verfahrens auf die wachsenden Herausforderungen wie etwa Strukturwandel, demografische Entwicklungen und Klimaanpassung optimal reagieren sowie die städtebaulichen Missstände in den brandenburgischen Städten und Gemeinden bestmöglich mindern.