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Bautechnik: Der Weg zum sicheren Bauprodukt

26.02.2024

Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte geben Durchführungsfestlegungen für das Jahr 2024 bekannt

Die Ziele der Marktüberwachung sind mit der Verordnung (EU) 2019/1020 definiert worden. Priorität hat hierbei ein funktionierender Binnenmarkt mit der Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union verbunden mit einem fairen Wettbewerb. Damit soll sichergestellt werden, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften entsprechen und damit die Anforderungen für ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz erfüllen.

Durch die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden soll unter anderem eine Erhöhung der Produktsicherheit der harmonisierten Bauprodukte und damit verbunden eine Erhöhung der Bauwerkssicherheit durch Fernhalten nichtkonformer Bauprodukte vom Markt sowie eine Stärkung des Vertrauens in die CE-Kennzeichnung erreicht werden.

Dabei liegt höchste Priorität auf der Aufdeckung von materiellen Nichtkonformitäten. Ziel ist die Bereinigung des Marktes von mangelhaften und damit unsicheren oder mit einer Gefahr verbundenen oder nachgeahmten europäisch harmonisierten Bauprodukten vom Markt. Darüber hinaus sollen formale Nichtkonformitäten aufgedeckt und beseitigt werden.

Die Kontrollen der deutschen Marktüberwachungsbehörden basieren im Wesentlichen auf eigeninitiierten, aktiven Kontrollen der auf dem Markt angebotenen harmonisierten Bauprodukte im stationären Handel, im Onlinebereich sowie im Fernabsatz. Die Auswahl der zu kontrollierenden Produkte erfolgt auch für das Jahr 2024 anhand der jährlich aktualisierten Durchführungsfestlegungen zur Umsetzung der Marktüberwachungsstrategie von europäisch harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und der Verordnung (EU) 2019/1020. Diese Durchführungsfestlegungen sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) abrufbar (https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P3_P6/Marktueberwachung_Durchfuehrungsfestlegungen.pdf).

Die Durchführungsfestlegungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der in Deutschland für die Marktüberwachung von europäisch harmonisierten Bauprodukten zuständigen Behörden.

Die Auswahl der Produkte erfolgt dabei einerseits anhand ihrer Relevanz für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung. Andererseits beziehen die Behörden auch Erfahrungen aus der anlassbezogenen (reaktiven) Marktüberwachung mit ein. Die Wirksamkeit der Marktüberwachungsmaßnahmen wird anhand von Nachkontrollen überprüft.

Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten gehen die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen von reaktiven Kontrollen nach.

Bundesweit werden im Jahr 2024 Bauprodukte nach 25 europäisch harmonisierten Normen aus verschiedenen Produktbereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus aktiv kontrolliert.

Im Land Brandenburg wird der Kontrollschwerpunkt auf Türen, Fenstern, Fensterläden, Rollläden, Toren und Beschlägen, Produkten für die Abwasserentsorgung und -behandlung, Metallbauprodukten und ortsfesten Löschanlagen liegen.

Das Bautechnische Prüfamt nimmt, auf Grundlage des Brandenburgischen Marktüberwachungsdurchführungsgesetz für Bauprodukte (BbgMÜDBauPG), die Vollzugsaufgaben der Marktüberwachung als Obere Marktüberwachungsbehörde wahr.

Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegenzuwirken.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf den Seiten des Bautechnischen Prüfamtes (im Landesamt für Bauen und Verkehr) und beim Deutschen Instituts für Bautechnik abrufbar.

Für Fragen steht Ihnen Frau Cyntia Kraus, ​E-Mail: LBV-MarktUeberwachung@LBV.Brandenburg.de gern zur Verfügung.