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Deutschlandticket 2023: Antragsverfahren für die Aufgabenträger des ÖPNV

27.09.2023

Frist zur Antragstellung läuft bis 30.09.2023

Bis zum 30.09.2023 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2023 - RiLi DT ÖPNV 2023 zu stellen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu den berücksichtigungsfähigen Abonnements zum Stichtag 30.04.2023 sowie die Hinweise zu den Schüler-Abonnements

Alle Informationen zum Antragsverfahren, die Richtlinie selbst sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite:

Deutschlandticket 2023