Deutschlandticket 2026: Richtlinie veröffentlicht
16.01.2026
Informationen zum Antragsverfahren
Die Richtlinie Billigkeitsleistung Deutschlandticket ÖPNV 2026 des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vom 05.01.2026 wurde veröffentlicht.
Bis zum 30.09.2026 sind die Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) berechtigt, einen Antrag auf Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 gemäß der Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026 - RiLi DT ÖPNV 2026 zu stellen.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist die Bewilligungsbehörde des Landes Brandenburg für die Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026.


