Genehmigungen im nationalen Linien- und Fernlinienverkehr nach Personenbeförderungsgesetz
03.02.2026
Übersichten zum Stand 31.12.2025
Das LBV erteilt Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Genehmigungen werden an Unternehmen erteilt, die entgeltlich oder geschäftsmäßig Beförderungen von Personen mit Straßenbahnen, O-Bussen und mit Bussen im nationalen und internationalen Linienverkehr durchführen.
Für die Sicherstellung eines ausreichenden ÖPNV-Angebots im Sinne der Daseinsvorsorge sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, sie sind die Aufgabenträger des ÖPNV.
Unterschieden wird zwischen Linienverkehren nach § 42 und § 42a PBefG, Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG sowie der Linienbedarfsverkehren nach § 44 PBefG.
Am 31.12.2025 waren im Land Brandenburg 792 ÖPNV-Linien nach § 42 PBefG genehmigt. Dazu gehören neben Stadtlinien auch PlusBusse, Ringlinien, X-Busse und Rufbusse sowie z.B. landkreisübergreifende Linien und saisonale Verkehre. Beispielsweise gehören die Buslinie zwischen dem Bahnhof Brand und Tropical Island, der Hop-on-hop off Bus in Potsdam oder auch verschiedene Buslinien zum BER dazu.
Im nationalen Fernlinienverkehr ist eine Linie zwischen dem Flughafen BER und Warnemünde Strand registriert.
Bei den genehmigten Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 PBefG) waren 48 Linien registriert. Hierzu zählen Schülerfahrten (z.B. von Berlin zum Campus Berlin-Brandenburg International School Kleinmachnow), Berufsverkehrslinien (z.B. Linien zum oder vom amazon Standort im Werderaner Gewerbepark oder zum oder vom tesla Werk Grünheide), Marktfahrten (z.B. Spreewald Rundkurs), aber auch Theaterfahrten (Theaterbus zu den Uckermärkischen Bühnen Schwedt/Oder).
Zu den Linienbedarfsverkehren (§ 44 PBefG) zählten 13 Linien (Stand 31.12.2025), Beispiele sind der Dalli Bus Storkow (Mark) und aber auch der Kranich-Express im Landkreis Teltow Fläming.
Darüber hinaus gibt es eine Übersicht über die Oberleitungsbusse (O-Busse) und Straßenbahnlinien im Land Brandenburg.
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