Genehmigungen im nationalen Linien- und Fernlinienverkehr nach Personenbeförderungsgesetz
28.01.2025
Übersichten zum Stand 31.12.2024
Das LBV erteilt Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigungen werden an Unternehmen erteilt, die entgeltlich oder geschäftsmäßig Beförderungen von Personen mit Straßenbahnen, O-Bussen und mit Bussen im nationalen und internationalen Linienverkehr durchführen.
Jährlich veröffentlicht das LBV Übersichten über die ÖPNV-Liniengenehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Für die Sicherstellung eines ausreichenden ÖPNV-Angebots im Sinne der Daseinsvorsorge sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, sie sind die Aufgabenträger des ÖPNV. Linienverkehr ist nach § 42 PBefG als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung definiert, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind. Dem Linienverkehr sind ebenfalls die Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 sowie der Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG zuzuordnen.
Am 31.12.2024 waren im Land Brandenburg 786 ÖPNV-Linien nach § 42 PBefG genehmigt. Dazu gehören neben Stadtlinien auch PlusBusse, Ringlinien, X-Busse und Rufbusse sowie z.B. landkreisübergreifende Linien und saisonale Verkehre. Beispielsweise gehören die Buslinie zwischen dem Bahnhof Brand und Tropical Island, der Hop-on-hop off Bus in Potsdam oder auch verschiedene Buslinien zum BER dazu. Im nationalen Fernlinienverkehr ist eine Linie zwischen dem Flughafen BER und Warnemünde Strand registriert.
Bei den genehmigten Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 PBefG) waren 39 Linien registriert. Hierzu zählen Schülerfahrten, Berufsverkehrslinien (z.B. Linien zum oder vom amazon Standort im Werderaner Gewerbepark oder zum oder vom tesla Werk Grünheide), Marktfahrten (z.B. zwischen dem Spargelhof Klaistow und Berlin-Spandau), aber auch Theaterfahrten (Theaterbus zu den Uckermärkischen Bühnen Schwedt/Oder).
Zu den Linienbedarfsverkehren (§ 44 PBefG) zählten 10 Linien (Stand 31.12.2024), Beispiele sind der Dalli Bus Storkow (Mark) und aber auch der Kranich-Express im Landkreis Teltow Fläming.
Darüber hinaus gibt es eine Übersicht über die Oberleitungsbusse (O-Busse) und Straßenbahnlinien im Land Brandenburg.
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