Hauptmenü

Hinweise zur einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Personenbeförderungsgesetz

16.01.2025

Einrichtung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen.

In § 20 des Personenbeförderungsgesetzes wird die Möglichkeit der einstweiligen Erlaubnis eröffnet.

Das Sachgebiet Personenverkehr erklärt den rechtlichen Hintergrund und gibt Informationen zum Verfahren.