Hinweise zur einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Personenbeförderungsgesetz
16.01.2025
Einrichtung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen.
In § 20 des Personenbeförderungsgesetzes wird die Möglichkeit der einstweiligen Erlaubnis eröffnet.
Das Sachgebiet Personenverkehr erklärt den rechtlichen Hintergrund und gibt Informationen zum Verfahren.