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Marktüberwachung: Der Weg zum sicheren Bauprodukt

26.01.2026

Durchführungsfestlegungen für das Jahr 2026 bekannt gegeben: Das Bautechnische Prüfamt als Obere Marktüberwachungsbehörde informiert

Die Ziele der Marktüberwachung sind mit der Verordnung (EU) 2019/1020 definiert worden. Priorität hat hierbei ein funktionierender Binnenmarkt mit der Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union verbunden mit einem fairen Wettbewerb. Damit soll sichergestellt werden, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften entsprechen und damit die Anforderungen für ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz erfüllen.

Durch die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden soll unter anderem eine Erhöhung der Produktsicherheit der harmonisierten Bauprodukte und damit verbunden eine Erhöhung der Bauwerkssicherheit durch Fernhalten nichtkonformer Bauprodukte vom Markt sowie eine Stärkung des Vertrauens in die CE-Kennzeichnung erreicht werden.

Die Kontrollen der deutschen Marktüberwachungsbehörden basieren im Wesentlichen auf eigeninitiierten, aktiven Kontrollen der auf dem Markt angebotenen harmonisierten Bauprodukte im stationären Handel, im Onlinebereich sowie im Fernabsatz. Die Auswahl der zu kontrollierenden Produkte erfolgt für das Jahr 2026 anhand der jährlich aktualisierten Durchführungsfestlegungen zur Umsetzung der Marktüberwachungsstrategie von harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, der Verordnung (EU) 2024/3110 und der Verordnung (EU) 2019/1020 für das Jahr 2026.

Diese Durchführungsfestlegungen sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) abrufbar.

Die Durchführungsfestlegungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der in Deutschland für die Marktüberwachung von europäisch harmonisierten Bauprodukten zuständigen Behörden.

Die Auswahl der Produkte erfolgt dabei einerseits anhand ihrer Relevanz für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze der Risikobewertung. Andererseits beziehen die Behörden auch Erfahrungen aus der anlassbezogenen (reaktiven) Marktüberwachung mit ein. Die Wirksamkeit der Marktüberwachungsmaßnahmen wird anhand von Nachkontrollen überprüft. Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten gehen die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen von reaktiven Kontrollen nach.

Bundesweit werden im Jahr 2026 Bauprodukte nach 17 europäisch harmonisierten Normen aus verschiedenen Produktbereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus aktiv kontrolliert. Im Land  Brandenburg wird der Kontrollschwerpunkt auf Produkten aus Zement, Baukalk und anderen hydraulische Binder/Bindemitteln, Produkten für die Abwasserentsorgung und -behandlung, Bodenbelägen, Metallbauprodukten und Bedachungen, Oberlichter, Dachfenster liegen.

Das Bautechnische Prüfamt nimmt auf Grundlage des Brandenburgischen Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes für harmonisierte Bauprodukte (BbgMÜDhBauPG) die Vollzugsaufgaben der Marktüberwachung als Obere Marktüberwachungsbehörde wahr.

Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegenzuwirken.

Für Fragen steht Ihnen Frau Cyntia Kraus, E-Mail: LBV-MarktUeberwachung@LBV.brandenburg.de gern zur Verfügung.

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