Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte
14.05.2024
Einführung der Gebührenpflicht
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Marktüberwachungsgebührenordnung für harmonisierte Bauprodukte (BbgMÜhBPGebO) besteht seit dem 26. April 2024 für die Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte ein Gebührentatbestand. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.
Die Gebühr wird für Maßnahmen zur Durchführung nach Kapitel V der Verordnung (EU) 2019/1020 in Verbindung mit Abschnitt 2 des Marktüberwachungsgesetzes sowie Kapitel VIII der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) bei einer entsprechenden Kontrolle erhoben. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt und auf deren Behebung hingewirkt oder beschränkende Maßnahmen erlassen, so treten weitere Gebührentatbestände in Kraft.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Sachbearbeitung. Die Mindestgebühr beträgt je nach Amtshandlung 100 Euro. Kostenschuldner können Hersteller im Rahmen der Herstellerverantwortung sowie Importeure und Händler sein.
Weitere Informationen: