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Öffentlicher Straßenpersonenverkehr: Nationale Liniengenehmigungen nach Personenbeförderungsgesetz

31.01.2024

Übersichten zum Stand 31.12.2023

Das LBV erteilt Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigungen werden an Unternehmen erteilt, die entgeltlich oder geschäftsmäßig Beförderungen von Personen mit Straßenbahnen, O-Bussen und mit Bussen im nationalen und internationalen Linienverkehr durchführen.

Jährlich veröffentlicht das LBV Übersichten über die ÖPNV-Liniengenehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Für die Sicherstellung eines ausreichenden ÖPNV-Angebots im Sinne der Daseinsvorsorge sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, sie sind die Aufgabenträger des ÖPNV. Linienverkehr ist nach § 42 PBefG als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung definiert, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind. Dem Linienverkehr sind ebenfalls die Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 sowie der Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG zuzuordnen.

Am 31.12.2023 waren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg 804 ÖPNV-Linien nach § 42 PBefG genehmigt. Dazu gehören neben Straßenbahnen- und regulären Buslinien, auch PlusBusse und Ringlinien sowie z.B. landkreisübergreifende Linien zum BER. Auch die Linie zwischen Mc Parking und dem Flughafen BER gehören dazu, ebenso wie der Hop-on-hop off Bus in Potsdam.

Bei den nach § 43 PBefG genehmigten Sonderformen des Linienverkehrs waren 43 Linien registriert. Hierzu zählen Schülerfahrten, Berufsverkehrslinien (z.B. mehrere Linien, die als Start oder Zielpunkt den amazon Standort im Werderaner Gewerbepark oder das tesla Werk in Grünheide haben), Marktfahrten (z.B. zwischen dem Spargelhof Klaistow und dem Rathaus Berlin-Spandau), aber auch Theaterfahrten (Theaterbus, der die Uckermärkischen Bühnen Schwedt/Oder anfährt).

Nach § 44 PBefG genehmigte Linienbedarfsverkehre gab es zum 31.12.2023 8 Linien. Zum Linienbedarfsverkehr, der seit 2021 neu im PBefG aufgeführt ist, gehören Rufbusse wie z.B. der Dalli Bus Storkow (Mark) und aber auch der Kranich-Express im Landkreis Teltow Fläming.

Die drei Übersichten über die ÖPNV-Liniengenehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz finden Sie bei den Links auf der Seite Genehmigungen im nationalen Linienverkehr