Hauptmenü

Anhörung/Planfeststellung: Neubau der B167 Ortsumfahrung Finowfurt/Eberswalde - 3. Planänderung

04.07.2023

Auslegung von Planunterlagen

Die geplante Ortsumgehung (OU) - Bundesstraße (B) 167 Finowfurt/Eberswalde erstreckt sich von der 220 bis zur 200. Die Neubaustrecke weist eine Länge von rund 13 km und wird mit einer Anschlussstelle (AS) an die BAB sowie mit fünf Knotenpunkten (KP) an das nachgeordnete Straßennetz angebunden. Der Streckenabschnitt der B 167 befindet sich im Nordosten des Landes Brandenburg im Landkreis Barnim auf den Flächen des Amtes Schorfheide und der Kreisstadt Eberswalde. Die Ortsumgehung beginnt am Kreuzungspunkt mit der L 220. Die Trasse wird an die Havel-Oder-Wasserstraße herangeführt und verläuft bis zur Kanalquerung mit einem geringen Abstand parallel zur Havel-Oder-Wasserstraße. Zur Querung der Havel-Oder-Wasserstraße schwenkt die Trasse der B 167 in Richtung Süden und verläuft bis zum Bauende südlich der Havel-Oder-Wasserstraße. Die Trasse der B 167 verläuft weiterhin nördlich an Finowfurt vorbei und bis zum geschützten Landschaftsbestandteil "Moore-Pumpe" nahezu parallel zur vorhandenen Bahnlinie der Nordbahn GmbH. Zwischen Eberswalde Nordende und der Havel-Oder-Wasserstraße wird die Trasse am Bauende an die L 200 geführt. Die B 167 ist gemäß Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg als großräumige und überregionale Straßenverbindung einzuordnen. Der Neubau der B 167 trägt dazu bei, die gesetzten Ziele im LEP zu den regionalen Wachstumskernen zu erreichen. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und ist dort als vordringlicher Bedarf eingestuft. Die B 167 ist Bestandteil des "Blauen Netzes" und damit des Leistungsnetzes der Bundesfernstraßen im Land Brandenburg.

Die Planunterlagen liegen bzw. lagen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ab 03.07.2023 oder später - maßgeblich ist die öffentliche Bekanntmachung in den Städten/Ämtern/Gemeinden - aus:

  • Stadt Eberswalde,
  • Gemeinde Schorfheide,
  • Amt Joachimsthal, 
  • Amt Britz-Chorin-Oderberg,
  • Amt Biesenthal-Barnim,
  • Gemeinde Wandlitz,
  • Stadt Templin, 
  • Amt Gerswalde.

Bitte beachten Sie für die Einwendefrist unbedingt die hierzu ergangene öffentliche Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich!