Anhörung und Planfeststellung: Radwegneubau an der B 109 in der Gemeinde Nordwestuckermark
06.12.2023
Planfeststellungsbeschluss erlassen
Mit Datum vom 30.11.2023 ist der Planfeststellungsbeschluss für die erstmalige Anlage eines Radweges an der B 109 vom Abzweig Lindenhagen bis etwa 350 m vor dem Abzweig nach Gollmitz (Landkreis Uckermark) erlassen worden.
Die Radweg hat eine Länge von rund 3,7 km und wird auf der südöstlichen Seite der B 109 geführt.
Die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen werden in den Gemarkungen Lindenhagen, Schmachtenhagen und Groß-Sperrenwalde der Gemeinde Nordwestuckermark und in der Gemarkung Prenzlau der Stadt Prenzlau ausgeführt.
Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und des festgestellten Plans werden in der Gemeinde Nordwestuckermark und in der Stadt Prenzlau vom 8. Januar 2024 bis einschließlich zum 22. Januar 2024 zu jedermanns Einsicht ausliegen.
Sie können die Unterlagern auch hier einsehen:
- Planunterlagen im Verfahren B 109 - Radweg zwischen dem Abzweig nach Lindenhagen und etwa 350m vor dem Abzweig nach Gollmitz - Link auf das konkrete Verfahren mit den Planunterlagen im Portal mit den im LBV laufenden Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren