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Planfeststellung: Neubau Ortsumgehung Frankfurt (Oder) - 3. Verkehrsabschnitt

25.01.2023

Planfeststellungsbeschluss erlassen

Die geplante Trasse der Bundesstrasse 112 ist Teilstück der Oder-Lausitz-Straße, die im Grenzgebiet zu Polen, entlang der Oder bzw. der Neiße verläuft. Sie soll als leistungsfähiger Fernstraßenzug zur Behebung der vorhandenen Verkehrsstörungen und insbesondere zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des strukturschwachen Raumes beitragen. Der Neubau der B 112 ist im Bundesverkehrswegeplan in der "Liste vordringlicher Bedarf" ausgewiesen. 

Der 3. Verkehrsabschnitt der Ortsumgehung Frankfurt (Oder) bindet südlich des Knotenpunktes mit der B 5 an den 2. Verkehrsabschnitt der Ortsumgehung Frankfurt (Oder) an. Der Neubau als Kraftfahrstraße endet mit dem Knotenpunkt B 112/L 38. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 8,1 km.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben nach § 3 in Verbindung mit Anhang 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.