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Planfeststellungsbeschluss für Bundesautobahn 14 zwischen den Anschlussstellen Wittenberge und Karstädt erlassen

05.03.2024

Baurecht für letztes Teilstück der BAB 14

Der Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück der Bundesautobahn (BAB) 14 zwischen den Anschlussstellen Wittenberge und Karstädt liegt vor. Die Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hat diesen Beschluss für den letzten durch Brandenburg verlaufenden Teilabschnitt der A 14 mit Datum vom 01.03.2024 erlassen. Damit gibt es Baurecht für die knapp 18 Kilometer lange Strecke.

Pressemitteilung BAB 14 MIL


Wie geht es weiter?

Eine Ausfertigung des umfangreichen Beschlusses umfasst 25 Ordner. Die Unterlagen müssen für die Auslegung vervielfältigt, gesiegelt und abgezeichnet werden. In einem weiteren Schritt wird die Auslegung des Beschlusses ortsüblich bekannt gemacht. Das heißt, dass in den Amtsblättern der Städte, Ämter und Gemeinden sowie im Amtsblatt für Brandenburg und in der Lokalpresse über die Auslegung des Beschlusses informiert wird.

Der Planfeststellungsbeschluss selbst wird dann zusammen mit den festgestellten Planungsunterlagen vom 02.05.2024 bis 15.05.2024 in den Städten Wittenberge, Perleberg und Wittstock-Dosse, in den Ämtern Bad Wilsnack/Weisen und Lenzen-Elbtalaue, in den Gemeinden Karstädt, Gumtow, Plattenburg und Heiligengrabe während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Eine Lesefassung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird auf der Homepage des LBV kurz vor Beginn der Auslegung am 30.04.2024 unter https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/liste?pfs veröffentlicht.