Planungsförderung des Landes Brandenburg verlängert
04.05.2023
Antragsfrist 31.05.2023
Das Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen wurde verlängert. Damit sind folgende Planungen und Leistungen gemäß Planungsförderungsrichtlinie 2020 (PFR 2020) weiterhin förderfähig:
- (Gemeinsame) Flächennutzungsplanung
- Bebauungsplanung
- Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung
- Koordination, Steuerung und Vorbereitung von Planungsprozessen (Projektmanagement)
Das Land Brandenburg stellt dafür in den Jahren 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Träger der kommunalen Planungshoheit (u.a. Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände).
Anträge für die Bewilligung 2023 können bis zum 31. Mai 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Cottbus, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus, Dezernat 32 / Stadterneuerung gestellt werden.