Planungsförderung: Richtlinie 2024 veröffentlicht
21.06.2024
Anpassungen in der neuen Richtlinie
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Dabei sind folgende Planungen und Leistungen förderfähig:
- (Gemeinsame) Flächennutzungsplanung
- Bebauungsplanung
- Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung
- Koordination, Steuerung und Vorbereitung von Planungsprozessen (Projektmanagement)
Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024 wurde die Planungsförderungsrichtlinie 2024 veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:
- Erhöhung des möglichen Zuwendungsbetrags,
- Inhaltliche Anpassungen im Schwerpunkt Bebauungsplanung:
- Erweiterung der Fördermöglichkeit in Bezug auf Planungen für Wohnnutzungen,
- Ergänzung bei den Gewerbeflächen- und Industrieflächenplanungen um den Zusatz „mit strategischer Bedeutung für das Land Brandenburg“,
- Neueinführung der Förderung von Planungen für kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke.
Weitere Informationen zur Planungsförderung und Planungsförderungsrichtlinie 2024