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Planungsförderung: Richtlinie 2024 veröffentlicht

21.06.2024

Anpassungen in der neuen Richtlinie

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.

Dabei sind folgende Planungen und Leistungen förderfähig:

  • (Gemeinsame) Flächennutzungsplanung
  • Bebauungsplanung
  • Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung    
  • Koordination, Steuerung und Vorbereitung von Planungsprozessen (Projektmanagement)

Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024 wurde die Planungsförderungsrichtlinie 2024 veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Erhöhung des möglichen Zuwendungsbetrags,
  • Inhaltliche Anpassungen im Schwerpunkt Bebauungsplanung:
    • Erweiterung der Fördermöglichkeit in Bezug auf Planungen für Wohnnutzungen,
    • Ergänzung bei den Gewerbeflächen- und Industrieflächenplanungen um den Zusatz „mit strategischer Bedeutung für das Land Brandenburg“,
    • Neueinführung der Förderung von Planungen für kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke.


Weitere Informationen zur Planungsförderung und Planungsförderungsrichtlinie 2024