Planungsförderungsrichtlinie 2024: Antragstellung bis 19.09.2025
13.08.2025
ausschließlich online Antragstellung möglich
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land Brandenburg die Kommunen bei den vielfältigen Planungsprozessen zur Schaffung neuer Wohnungen, zur Vorbereitung wirtschaftlicher Ansiedlungen sowie zu Verkehrs- und Klimaschutzprojekten. Dazu gehört die Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Planungsförderungsrichtlinie 2024 (PFR 2024) sind bis zum 19.09.2025 ausschließlich über das Online-Portal ITAS des LBV einzureichen.
Alle Details zur Richtlinie und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der Städtebauförderung