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Planungsförderungsrichtlinie: Antragstellung bis 31. März 2026

22.12.2025

ausschließlich online-Antragstellung möglich

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land Brandenburg die Kommunen bei den vielfältigen Planungsprozessen zur Schaffung neuer Wohnungen, zur Vorbereitung wirtschaftlicher Ansiedlungen sowie zu Verkehrs- und Klimaschutzprojekten. 

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist die Bewilligungsbehörde für Städtebaufördermittel.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Planungsförderungsrichtlinie 2024 (PFR 2024) sind bis zum 31.03.2026 ausschließlich über das Online-Portal ITAS des LBV einzureichen.

Alle Details zur Richtlinie und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der Städtebauförderung