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Prüfplätze

Anerkennung von Prüfplätzen zur Durchführung der Hauptuntersuchungen (HU)

Die Kraftfahrzeugwerkstatt/der Fachbetrieb schließt mit einer im Land Brandenburg anerkannten Überwachungsorganisation, das sind DEKRA e.V. Dresden, FSP GmbH & Co.KGGTÜ mbHKÜS e.V.TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG und TÜV SÜD Auto Partner GmbH, eine Untersuchungsstellenvereinbarung ab. Diese wird dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) durch die Überwachungsorganisation übermittelt. Grundsätzlich erfolgt eine stillschweigende Anerkennung (ohne schriftlichen und zugestellten Bescheid).

In angemessenen Zeiträumen ist durch das Landesamt für Bauen und Verkehr eine Überprüfung durchzuführen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, die bei Abschluss der Untersuchungsstellenvereinbarung vorgelegen haben. Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Dezernat 25
Sachgebiet Kraftfahrwesen

  LBV-AnlageVIIId-StVZO@LBV.brandenburg.de

Frau Wiese

  03342 4266-2512

Frau Wahler

  03342 4266-2513

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