Prüfstützpunkte
Anerkennung von Prüfstützpunkten zur Durchführung der Hauptuntersuchungen (HU)
Die Kraftfahrzeugwerkstatt/der Fachbetrieb schließt mit einer im Land Brandenburg anerkannten Überwachungsorganisation, das sind DEKRA e.V. Dresden, FSP GmbH & Co.KG, GTÜ mbH, KÜS e.V., TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG und TÜV SÜD Auto Partner GmbH, eine Untersuchungsstellenvereinbarung ab. Diese wird dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) durch die Überwachungsorganisation zur Anerkennung übermittelt. Grundsätzlich erfolgt eine stillschweigende Anerkennung (ohne schriftlichen und zugestellten Bescheid).
Mindestens alle drei Jahre ist durch das Landesamt für Bauen und Verkehr eine Überprüfung durchzuführen (Nr. 4.3 Anlage VIII Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)), ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, die bei Abschluss der Untersuchungsstellenvereinbarung vorgelegen haben. Diese Aufgabe wurde dem Landesverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Berlin-Brandenburg e.V. übertragen, der wiederum berechtigt ist, sich der örtlich zuständigen Innungen des Kraftfahrzeuggewerbes zu bedienen.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Dezernat 25
Sachgebiet Kraftfahrwesen
LBV-AnlageVIIId-StVZO@LBV.brandenburg.deFrau Wiese
03342 4266-2512Frau Wahler
03342 4266-2513-
Sicherheitsprüfung (SP)-Mängelstatistik
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Gebühren