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Rundschreiben der Städtebauförderung: Elektronische Begleitinformationen (eBI) 2025

30.04.2025

Termin für die Freigabe der elektronischen Begleitinformationen 2025 für die Gesamtmaßnahmen in den drei Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung: 23.05.2025

Das LBV informiert in regelmäßigen Rundschreiben die Förderkommunen über aktuelle Entwicklungen in den Programmen der Städtebauförderung. Hintergrund ist die Überprüfung der geltenden Förderverfahren auf Zweckmäßigkeit und Effizienz im Hinblick auf die Umsetzung und Abrechnung der Fördermittel.

Gegenstand des Rundschreibens 3/02/2025 sind die elektronischen Begleitinformationen (eBI) 2025
gemäß Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025. Die auf der Homepage des Bundes bereit gestellten Online-Formulare stellen einen wesentlichen Bestandteil der Zuwendungsanträge für die Städtebauförderung dar und sind jährlich fortzuschreiben.

Die Kommunen sind aufgefordert, die elektronischen Begleitinformationen 2025 für die Gesamtmaßnahmen in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren (LZ), Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE), Sozialer Zusammenhalt (SZH) bis zum 23.05.2025 auf elektronischem Wege gegenüber dem LBV freizugeben.


Weiterführende Informationen: