Sicherer Zahlungsverkehr mit dem LBV: Hinweise für unsere Zahlungspartner
08.09.2025
Stimmt der Name des Empfängers mit den hinterlegten Bankdaten überein?
Sie haben einen gebührenpflichtigen Bescheid vom LBV erhalten oder müssen dem LBV gegenüber Rechnungen begleichen?
Ab Oktober 2025 ist die Überprüfung des Zahlungsempfängers - Verification of Payee - verpflichtend. Diese Pflicht als Teil der EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen zielt darauf ab, Fehler und Betrug bei Überweisungen zu unterbinden, indem sichergestellt wird, dass der Name des Empfängers mit den hinterlegten Bankdaten übereinstimmt.
Deshalb überprüfen Sie bitte, dass Sie bei Ihren Zahlungen an das LBV die korrekte Bezeichnung der Bankverbindung aufführen.
Diese lautet:
- Kontoinhaber Landeshauptkasse Brandenburg
- IBAN DE02300500007110401515