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Sperrungen auf schiffbaren Landesgewässern im Spreewald


Im Biosphärenreservat Spreewald ist eine Vielzahl von Fließen aus naturschutz-, verkehrs- oder wasserrechtlichen Gründen für den Schiffsverkehr gesperrt. Die Sperrungen sind durch Schifffahrtszeichen ausgeschildert und zu beachten.


Aktuelle Sperrungen / Einschränkungen (Stand 26.03.2024)

Gewässer Bereich Zeitraum Anordnung Grund Bemerkung
Spree (Schleusensperrung) Unterspreewald, zwischen Quaasspree und Freifließ sofort bis auf Widerruf 2443-2011-12 Defekt der Schleuse Schlepziger Mühle Östliche und westliche Umfahrung möglich
Berste (Sperrung) Oberspreewald, Stadtgebiet Lübben im Bereich der Schleuse Lehnigksberg 20.03.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 2405-37006-04.23 Ersatzneubau Wehr- und Schleusenanlage Lehnigksberg

Ein passieren des Baustellenbereichs ist nicht möglich!

Umfahrung für Kähne über Berste, Stadtgraben Lübben und Spree u.z.

Paddelboote können das Umgehungsgerinne oberhalb der Baustelle in Tal- und Bergfahrt nutzen.

Berste - Umgehungsgerinne

(Sperrung)

Oberspreewald, Stadtgebiet Lübben Umgehungsgerinne der Berste im Bereich der Baustelle Wehr Lehnigksberg 19.12.2023 bis auf Widerruf 2405-37006-46.23 Erhöhte Abflüsse der Berste machen ein gefahrloses Passieren des Umgehungsgerinnes für Paddelboote nicht möglich Ein Umfahren der betroffenen Bereiches ist nicht möglich.
Stilles Fließ (Sperrung) Oberspreewald, zwischen Neue Spree und Nahkegraben 24.04.2022 bis 30.04.2024 2405-37006-06.23 Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 08/29

Südliche Umfahrung über: Neue Spree, Große Wildbahn.

Nördliche Umfahrung über: Neue Spree, Ochsengraben, Kleine Spree und Nahkegraben.

Ein Umtragen von Paddelbooten an der Baustelle bzw. ein passieren der Baustelle ist nicht möglich!

Der Ferienhof Spreewaldromantik kann aus Richtung Nahkegraben auf dem Wasserweg erreicht werden.

Nordumfluter (Sperrung) Oberspreewald, zwischen Burg-Lübbener-Kanal und Alt Zaucher Spree 09.06.2023 bis auf Widerruf 2405-37006-22.23 Verkehrsgefährdung durch nicht standsichere Kuhbrücke Umfahrung über Untere Ragower Kahnfahrt, Spree und Alt Zaucher Spree möglich.
Großes Fließ (Sperrung) Oberspreewald, zwischen Dittmar Kanal und Wehr 120 / Kreuzung Mittelkanal 23.11.2023 bis auf Widerruf 2405-37006-45.23 Verkehrsgefährdung durch eine nicht standsichere Brücke

Ein passieren des gesperrten Gewässerabschnittes ist nicht nicht möglich!

Nördliche Umfahrung über Dittmar Kanal, Eichgraben, Saukanal, Nordfließ, Nordumfluter und Burg-Lübbener-Kanal

Südliche Umfahrung über Wehrkanal, Bürgerfließ, Lehder Fließ, Burg-Lübbener-Kanal

Schiffbare Landesgewässer im Oberspreewald Oberspreewald, alle schiffbaren Landesgewässer westlich Burg bis Untere Ragower Kahnfahrt 04.12.2023 bis 30.04.2024

2405-37006-42.23

2405-37006-43.23

 

Baumfällarbeiten an den schiffbaren Landesgewässern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

 

Auf Grund der Baumfällarbeiten kann es zu kurzfristigen, zeitlich begrenzten Sperrungen kommen.

Ein passieren der gesperrten Bereiches ist nur nach erfolgter Freigabe durch den Vorort Verantwortlichen möglich!

Den Anweisungen der Vorort Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.

Schiffbare Landesgewässer im Oberspreewald und Unterspreewald

Oberspreewald, zwischen Untere Ragower Kahnfahrt und Zusammenfluss Spree und Nordumfluter

Gesamter Unterspreewald

20.11.2023 bis 15.06.2024 2405-37006-44.23 Baumfällarbeiten an den schiffbaren Landesgewässern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

Auf Grund der Baumfällarbeiten kann es zu kurzfristigen, zeitlich begrenzten Sperrungen kommen.

Ein passieren der gesperrten Bereiches ist nur nach erfolgter Freigabe durch den Vorort Verantwortlichen möglich!

Den Anweisungen der Vorort Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.

Schiffbare Landesgewässer im Unterspreewald Gesamter Unterspreewald 01.02.2024 bis 30.06.2024 2405-37006-03.24 Baumfällarbeiten an den schiffbaren Landesgewässern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

Auf Grund der Baumfällarbeiten kann es zu kurzfristigen, zeitlich begrenzten Sperrungen kommen.

Ein passieren der gesperrten Bereiches ist nur nach erfolgter Freigabe durch den Vorort Verantwortlichen möglich!

Den Anweisungen der Vorort Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.