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Sperrungen auf schiffbaren Landesgewässern im Spreewald


Im Biosphärenreservat Spreewald ist eine Vielzahl von Fließen aus naturschutz-, verkehrs- oder wasserrechtlichen Gründen für den Schiffsverkehr gesperrt. Die Sperrungen sind durch Schifffahrtszeichen ausgeschildert und zu beachten.


Aktuelle Sperrungen / Einschränkungen (Stand 12.07.2024)

Gewässer Bereich Zeitraum Grund Bemerkung
Lübbenauer Schneidemühlenfließ (Sperrung)

Oberspreewald, im Bereich der Bräsemannschleuse am Wehr 111

15.07.2024 bis 19.07.2024 Instandsetzungsarbeiten an den Schleusentoren

Umfahrung über Spree, Lehder Graben, Zeitzfließ, Bürgerfließ und Lehder Fließ möglich

Paddelboote können die Bootsrolle am Wehr 111 nutzen

Spree (Sperrung) Unterspreewald, im Bereich der  Schleuse Schlepziger Mühle sofort bis auf Widerruf Defekt der Schleuse Schlepziger Mühle Östliche und westliche Umfahrung möglich
Nordumfluter (Sperrung)

Oberspreewald, zwischen Burg-Lübbener-Kanal und Alt Zaucher Spree

Durchfahrt durch die Brücke verboten!

09.06.2023 bis auf Widerruf Verkehrsgefährdung durch nicht standsichere Kuhbrücke Umfahrung über Untere Ragower Kahnfahrt, Spree und Alt Zaucher Spree möglich.
Großes Fließ (Sperrung)

Oberspreewald, Wasserfläche des Großen Fließ unter der zweiten Brücke unterhalb des Wehr 116, in Fließrichtung gesehen, gesperrt.

Durchfahrt durch die Brücke verboten!

23.11.2023 bis auf Widerruf Verkehrsgefährdung durch eine nicht standsichere Brücke

Ein passieren des gesperrten Gewässerabschnittes ist nicht möglich!

Nördliche Umfahrung über Dittmar Kanal, Eichgraben, Saukanal, Nordfließ, Nordumfluter und Burg-Lübbener-Kanal

Südliche Umfahrung über Wehrkanal, Bürgerfließ, Lehder Fließ, Burg-Lübbener-Kanal

Schiffbare Landesgewässer im Spreewald (temporäre Sperrung) Spreewald zwischen Untere Ragower Kahnfahrt bis zum Einlauf Neuendorfer See 01.06.2024 bis 30.11.2024 Krautungsarbeiten mit Errichtung von Krautstauen

Auf Grund der Krautungsarbeiten und dem Errichten von Krautstauen kann es zu kurzfristigen, zeitlich begrenzten Sperrungen kommen.

Beachten Sie die Hinweise die Ihnen durch die Schifffahrtszeichen gegeben werden.

Ein passieren der gesperrten Bereiches ist nur nach erfolgter Freigabe durch den Vorort Verantwortlichen möglich!

Den Anweisungen der Vorort Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.