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Städtebauförderung 2024

01.09.2023

Anträge können bis 30. November 2023 gestellt werden

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Bewilligungsbehörde für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung. Mit den drei Säulen der Städtebauförderung - Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung steht verstärkt der Klimawandel, die Anpassung an den demografischen Wandel und die interkommunale Zusammenarbeit im Mittelpunkt. 

Ca. 90 Kommunen in allen Landesteilen Brandenburgs werden vom LBV dabei unterstützt, die jährlich von Bund und Land zur Verfügung gestellten nahezu 100 Millionen Euro Städtebaufördermittel einzusetzen. Städte und Gemeinden werden vom LBV beraten, es werden strategische Stadtentwicklungsprozesse begleitet. Das LBV ist auch für die Zuwendungsbescheide und die Abrechnung von Gesamtmaßnahmen verantwortlich.

Städte und Gemeinden können bis zum 30. November 2023 die Anträge für die Städtebauförderung 2024 stellen.

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